Regelaltersgrenze in Deutschland: die vollständige Tabelle nach Geburtsjahr

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

«Das Renteneintrittsalter ist 67» stimmt für genau einen Jahrgang: ab 1964. Wer früher geboren ist, hat eine eigene Regelaltersgrenze, die in Monaten berechnet wird — und wenige Monate entscheiden über Tausende Euro.

Die Regel und ihre Fundstellen

Grundregel
§ 35: Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Vor 1947 geboren
Erreichen sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Jahrgänge 1947 bis 1963
Stufenweise Anhebung — ein Monat je Jahrgang bis 1958, danach zwei Monate je Jahrgang bis 1963.
Ab Jahrgang 1964
Volle 67 Jahre.
Zweite Voraussetzung
Erfüllung der allgemeinen Wartezeitfünf Jahre nach § 50.
Untergrenze
§ 235: Wer vor dem 1. Januar 1964 geboren ist, erreicht sie frühestens mit 65.

Die Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Die Tabelle stammt aus dem Wortlaut des § 235:

  • Vor 1947 ⇒ 65 Jahre
  • 1947 ⇒ 65 J. 1 M. · 1948 ⇒ 65 J. 2 M. · 1949 ⇒ 65 J. 3 M. · 1950 ⇒ 65 J. 4 M.
  • 1951 ⇒ 65 J. 5 M. · 1952 ⇒ 65 J. 6 M. · 1953 ⇒ 65 J. 7 M. · 1954 ⇒ 65 J. 8 M.
  • 1955 ⇒ 65 J. 9 M. · 1956 ⇒ 65 J. 10 M. · 1957 ⇒ 65 J. 11 M. · 195866 Jahre
  • 1959 ⇒ 66 J. 2 M. · 1960 ⇒ 66 J. 4 M. · 1961 ⇒ 66 J. 6 M. · 1962 ⇒ 66 J. 8 M. · 1963 ⇒ 66 J. 10 M.
  • Ab 196467 Jahre

Der Bruch liegt bei 1958: bis dahin ein Monat je Jahrgang, danach zwei.

Das Alter allein genügt nicht

§ 35 nennt zwei Voraussetzungen: das Erreichen der Regelaltersgrenze und die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren nach § 50.

Fünf Jahre — weniger, als viele erwarten. Wer fünf Jahre versichert gearbeitet hat, hat dem Grunde nach Anspruch.

§ 50 nennt zudem zwei Fälle, in denen die Wartezeit als erfüllt gilt: wenn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen wurde, und bei Hinterbliebenenrenten, wenn der Verstorbene bis zum Tod eine Rente bezogen hat.

Längere Wartezeiten: 20 Jahre, 25 Jahre für Bergleute unter Tage und 35 Jahre für langjährig Versicherte.

Aufschieben erhöht stärker, als Vorziehen mindert

§ 77 bestimmt den Zugangsfaktor, der bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze 1,0 beträgt:

  • vorzeitige Inanspruchnahme: 0,003 je Kalendermonat niedriger — 3,6 % je Jahr;
  • Nichtinanspruchnahme nach Erreichen der Regelaltersgrenze: 0,005 je Kalendermonat höher — 6 % je Jahr.

Die Asymmetrie ist bemerkenswert: Der Zuschlag ist je Monat höher als der Abschlag — und er wirkt lebenslang.

Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer früheren Rente waren, bleibt nach Absatz 3 der frühere Zugangsfaktor maßgebend.

So bestimmen Sie Ihren Termin

  1. Vom Geburtsjahr ausgehen, nicht von der Zahl 67Nur ab Jahrgang 1964 gilt 67.
  2. Die Monate auf den Geburtstag rechnenDie Grenze wird mit Vollendung des jeweiligen Lebensjahres erreicht.
  3. Fünf Versicherungsjahre prüfenOhne die allgemeine Wartezeit gibt es keine Regelaltersrente.
  4. Prüfen, ob die Wartezeit als erfüllt giltEtwa bei vorherigem Bezug einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente.
  5. Abschlag und Zuschlag gegenrechnen3,6 % je Jahr Abschlag gegen 6 % je Jahr Zuschlag — lebenslang.
  6. Den Versicherungsverlauf früh anfordernDie Klärung fehlender Zeiten dauert.

⚠️ Regelaltersgrenze ist nicht das frühestmögliche Alter: Die Tabelle nennt die Grenze für den abschlagsfreien Bezug. Ein früherer Bezug ist auf anderen Wegen möglich — mit dauerhaftem Abschlag von 3,6 % je Jahr.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Jede Entscheidung ergeht nach Prüfung des Einzelfalls, und die Beträge richten sich nach jährlich fortgeschriebenen Verordnungen — lesen Sie Ihren Bescheid und ziehen Sie eine Sozialberatungsstelle oder eine im Sozialrecht spezialisierte Kanzlei hinzu.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter?

Nach § 35 wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht — das gilt ab Jahrgang 1964; frühere Jahrgänge haben nach § 235 niedrigere, monatsgenaue Grenzen.

Jahrgang 1960 — wann?

Mit Vollendung von 66 Jahren und vier Monaten.

Vor 1947 geboren — betrifft mich die Anhebung?

Nein, dann gilt die Vollendung des 65. Lebensjahres.

Wie viele Jahre brauche ich?

Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre (§ 50).

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Bezug?

0,003 je Kalendermonat nach § 77 — 3,6 % je Jahr, dauerhaft.

Und bei Aufschub?

0,005 je Kalendermonat höher — 6 % je Jahr, lebenslang.

Kann die Wartezeit als erfüllt gelten?

Ja, in den beiden in § 50 genannten Fällen.