Vorzeitige Rente in Deutschland: zwei Wege unter einem Namen

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

«Rente mit 63» meint zwei völlig verschiedene Wege — einen ohne jeden Abschlag, einen mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 %. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die Wartezeit: 35 Jahre oder 45.

Die beiden Wege

Weg 1 — 35 Jahre
Altersrente für langjährig Versicherte — § 36; vorzeitig ab 63, mit Abschlag.
Weg 2 — 45 Jahre
Altersrente für besonders langjährig Versicherte — § 38; Altersgrenze 65, für Jahrgänge vor 1964 63ohne Abschlag.
Warum ohne Abschlag
§ 77: Zugangsfaktor 1,0 bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze oder zu einem maßgebenden niedrigeren Rentenalter.
Kosten von Weg 1
0,003 je Monat. Grenze 67, Beginn mit 63 ⇒ 48 × 0,003 = 14,4 % dauerhaft.
Wartezeiten
allgemein 5 · 35 · 45 Jahre — § 50.

Weg 2: die Altersgrenzen bei 45 Jahren

§ 38 nennt 65; § 236b senkt die Grenze für Jahrgänge vor 1964 auf frühestens 63:

  • vor 1953 ⇒ 63 Jahre
  • 1953 ⇒ 63 J. 2 M. · 1954 ⇒ 63 J. 4 M. · 1955 ⇒ 63 J. 6 M.
  • 1956 ⇒ 63 J. 8 M. · 1957 ⇒ 63 J. 10 M. · 195864 Jahre
  • 1959 ⇒ 64 J. 2 M. · 1960 ⇒ 64 J. 4 M. · 1961 ⇒ 64 J. 6 M.
  • 1962 ⇒ 64 J. 8 M. · 1963 ⇒ 64 J. 10 M.
  • ab 196465 Jahre nach § 38

Der Anstieg beträgt hier zwei Monate je Jahrgang — und entscheidend: Es handelt sich nicht um eine vorzeitige Inanspruchnahme, sondern um die Altersgrenze dieser Rentenart.

Weg 1: wann der Abschlag greift

§ 36: Anspruch mit 67 und 35 Jahren Wartezeit; vorzeitig ab 63. § 236 gilt für Jahrgänge vor 1964: frühestens mit 65, vorzeitig ebenfalls ab 63.

Der Unterschied liegt in einem Wort: Hier ist der Bezug mit 63 eine vorzeitige Inanspruchnahme im Sinne des § 77 — beim 45-Jahre-Weg ist die niedrigere Grenze die Altersgrenze selbst.

  • 48 Monate × 0,003 = 0,144
  • Zugangsfaktor = 0,856
  • Bei 35 Entgeltpunkten ⇒ 29,96 persönliche Entgeltpunkte

Der Abschlag wirkt lebenslang und entfällt nicht mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Der Abschlag kann den Vorteil des anderen Weges übersteigen

Zwei Personen mit je 40 Entgeltpunkten, Jahrgang 1960:

  • Erste: 45 Jahre Wartezeit ⇒ Grenze 64 J. 4 M., Zugangsfaktor 1,040 Punkte.
  • Zweite: 35 Jahre ⇒ Regelaltersgrenze 66 J. 4 M.; Beginn mit 64 J. 4 M. bedeutet 24 Monate vorzeitig ⇒ Faktor 0,92837,12 Punkte.

Gleiche Punkte, gleiches Alter — 7,2 % Unterschied lebenslang.

Die erste Frage lautet deshalb nicht «Kann ich mit 63 gehen?», sondern «Wie viele Wartezeitjahre sind erfasst?».

Vor der Entscheidung

  1. Zuerst die erfassten Wartezeitjahre klären35 oder 45 Jahre entscheiden über den Weg.
  2. 63 heißt nicht auf jedem Weg 63Jahrgang 1960 erreicht die 45-Jahre-Grenze mit 64 J. 4 M.
  3. Den Abschlag in Monaten rechnenMonate × 0,003.
  4. Den Versicherungsverlauf früh prüfenEin fehlendes Jahr kann über Abschlag oder kein Abschlag entscheiden.
  5. Der Abschlag entfällt später nichtDer Zugangsfaktor wird bei Rentenbeginn festgelegt.
  6. Auch den Aufschub einrechnen+0,005 je Monat — ein höherer Satz als der Abschlag.

⚠️ Der Abschlag ist dauerhaft: Der Zugangsfaktor wird bei Rentenbeginn festgelegt; nach § 77 Abs. 3 bleibt für bereits berücksichtigte Entgeltpunkte der frühere Zugangsfaktor maßgebend.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Jede Entscheidung ergeht nach Prüfung des Einzelfalls, und die Beträge richten sich nach jährlich fortgeschriebenen Verordnungen — lesen Sie Ihren Bescheid und ziehen Sie eine Sozialberatungsstelle oder eine im Sozialrecht spezialisierte Kanzlei hinzu.

Häufige Fragen

Kann man mit 63 in Rente gehen?

Ja, auf zwei Wegen: mit 35 Jahren Wartezeit und Abschlag oder mit 45 Jahren ohne Abschlag.

Wie hoch ist der Abschlag von 67 auf 63?

48 × 0,003 = 0,144 ⇒ Zugangsfaktor 0,856, also 14,4 % dauerhaft.

Warum entfällt der Abschlag bei 45 Jahren?

Weil die niedrigere Grenze die Altersgrenze dieser Rentenart ist; § 77 sieht dafür den Zugangsfaktor 1,0 vor.

Jahrgang 1960 mit 45 Jahren — wann abschlagsfrei?

Mit 64 Jahren und vier Monaten nach § 236b.

Entfällt der Abschlag mit 67?

Nein; § 77 Abs. 3 lässt den früheren Zugangsfaktor maßgebend bleiben.

Wartezeit oder Arbeitsjahre?

Die Wartezeit ist ein Rechtsbegriff und kann über Beschäftigungszeiten hinausgehen — der Versicherungsverlauf ist maßgeblich.

Lohnt der Aufschub mehr?

Rechnerisch ja: 0,005 je Monat Zuschlag gegen 0,003 Abschlag.