Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026
Die Chancenkarte ist keine Arbeitserlaubnis, sondern eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Anerkennungsmaßnahmen — der einzige Weg nach Deutschland ohne Vertrag in der Hand. Zwei Punkte fehlen in den meisten Zusammenfassungen: was während des Aufenthalts erlaubt ist, ist gesetzlich begrenzt, und die Punktetabelle steht mit einer Zahl je Kriterium in der Anlage zum Gesetz. Die Mindestpunktzahl beträgt sechs.
Was die Karte erlaubt — und was nicht
- Zweck
- Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
- Erlaubte Beschäftigung
- Insgesamt durchschnittlich höchstens zwanzig Stunden je Woche.
- Probebeschäftigung
- Jeweils höchstens zwei Wochen — und sie muss qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein, im Rahmen einer Anerkennungsmaßnahme nach § 16d aufgenommen zu werden.
- Lebensunterhalt
- Zwingende Voraussetzung: Die Karte darf nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.
- Wer bereits im Inland ist
- Darf die Karte nur erhalten, wenn er im Besitz eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 3 oder 4 ist.
- Mindestpunktzahl
- Sechs Punkte — für alle, die nicht ohnehin Fachkraft sind.
Zwei Wege, nicht einer
Absatz 3 öffnet die Karte zwei ganz verschiedenen Gruppen.
Erstens: wer ohnehin Fachkraft ist im Sinne des Gesetzes. Diese Gruppe braucht überhaupt keine Punkte.
Zweitens: wer nach der Tabelle in der Anlage eine ausreichende Punktzahl erreicht. Das ist der Weg, um den es den meisten geht.
Vor den Punkten steht jedoch ein Tor. Absatz 4 verlangt eines von drei:
- eine ausländische Berufsqualifikation, die im Erwerbsstaat staatlich anerkannt ist und deren Erlangung eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat;
- oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der im Erwerbsstaat staatlich anerkannt ist;
- oder einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, dessen Ausbildung nach Inhalt, Dauer und Art der Durchführung die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes einhält und der von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilt wurde.
Zusätzlich — nicht alternativ — sind mindestens einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 nachzuweisen.
Und schließlich: Der Antragsteller ist verpflichtet, sich das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzung von einer fachkundigen inländischen Stelle bestätigen zu lassen.
Die vollständige Punktetabelle — mindestens sechs Punkte
Dies sind die zwölf Kriterien und ihre Gewichte nach § 20b und der Anlage:
Kriterien und Punkte
- Teilanerkennung — 4 Punkte
- Wenn die zuständige Stelle festgestellt hat, dass Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen erforderlich sind — für die Gleichwertigkeit oder für die Berufsausübungserlaubnis in einem reglementierten Beruf. Der höchste Einzelposten der Tabelle.
- Gute Deutschkenntnisse (B2) — 3 Punkte
- Die höchste sprachliche Bewertung.
- Ausreichende Deutschkenntnisse (B1) — 2 Punkte
- Für alle ohne Punkte aus dem Posten davor.
- Hinreichende Deutschkenntnisse (A2) — 1 Punkt
- Für alle ohne Punkte aus den beiden Posten davor.
- Englisch auf Niveau C1 — 1 Punkt
- Kommt zu den deutschen Sprachpunkten hinzu, ersetzt sie nicht.
- Fünf Jahre Berufserfahrung — 3 Punkte
- Mindestens fünf Jahre in den letzten sieben, im Zusammenhang mit der Qualifikation und nach deren Erwerb.
- Zwei Jahre Berufserfahrung — 2 Punkte
- Mindestens zwei Jahre in den letzten fünf — für alle ohne Punkte aus dem Posten davor.
- Engpassberuf — 1 Punkt
- Wenn die Qualifikation zu den auf dem Blue-Card-Weg genannten Berufsgruppen gehört.
- Alter bis 35 — 2 Punkte
- Bei Antragstellung.
- Alter 36 bis 40 — 1 Punkt
- Bei Antragstellung.
- Früherer Aufenthalt in Deutschland — 1 Punkt
- Mindestens sechs Monate rechtmäßig und ununterbrochen in den vergangenen fünf Jahren; Unterbrechungen sind unschädlich, wenn der räumliche Schwerpunkt bei Gesamtbetrachtung im Inland blieb.
- Mitziehender Ehegatte — 1 Punkt
- Wenn Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner die Voraussetzungen ebenfalls erfüllt und bei derselben Stelle beantragt oder gemeinsam einreist.
Die Rechnung ist einfach, aber nicht selbstverständlich: Die drei Deutsch-Posten addieren sich nicht — es zählt der höchste. Dasselbe gilt für die beiden Erfahrungs- und die beiden Alterposten. Englisch auf C1 kommt dagegen hinzu.
Ein Beispiel: eine 33-jährige Absolventin mit Deutsch B1 (2), Englisch C1 (1), drei Jahren einschlägiger Erfahrung in den letzten fünf (2) und ihrem Alter (2) erreicht sieben Punkte — ausreichend.
Dauer: ein Jahr, dann zwei — und dann Schluss
Such-Chancenkarte. Zunächst für bis zu einem Jahr.
Folge-Chancenkarte. Auf einen während dieses Aufenthalts gestellten Antrag um bis zu zwei Jahre verlängerbar, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur zugestimmt hat. Sie wird nur erteilt, wenn die Voraussetzungen für eine andere Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 4 nicht erfüllt sind — ein Auffangweg, keine Wunschoption.
Zwei Einzelheiten: Die Grenzen von zwanzig Stunden und zwei Wochen gelten für die Folge-Chancenkarte nicht; und eine darüber hinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen.
Eine neue Such-Chancenkarte wird erst erteilt, wenn sich der Ausländer nach Ablauf der letzten mindestens ebenso lange im Ausland — oder erlaubt im Bundesgebiet — aufgehalten hat. Der Weg lässt sich nicht endlos wiederholen.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie zuerst, ob Sie bereits Fachkraft sind. Dann brauchen Sie keine Punkte, und der direkte Weg ist stärker.
- Nehmen Sie das Qualifikationstor vor der Punkterechnung. Im Heimatstaat anerkannte Qualifikation mit zwei Jahren Ausbildung, Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer.
- Weisen Sie die Sprache nach: Deutsch A1 oder Englisch B2. Das ist Zugangsvoraussetzung, kein Punkteposten.
- Beantragen Sie die Gleichwertigkeitsprüfung auch bei erwarteten Lücken. Die Feststellung, dass Anpassungsmaßnahmen nötig sind, bringt vier Punkte.
- Addieren Sie Sprache, Alter und Erfahrung nicht in sich. Es zählt jeweils der höchste Posten; nur Englisch C1 kommt hinzu.
- Halten Sie den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts von Anfang an bereit. Das Gesetz lässt hier keinen Spielraum.
Amtliche Quellen
§ 20a AufenthG — Chancenkarte · § 20b — Punktekriterien · Anlage zum Gesetz — Punktetabelle · § 2 — Sprachniveaus
Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Gehaltsschwellen werden jährlich im Bundesanzeiger bekannt gegeben und ändern sich zum 1. Januar; jeder Antrag wird einzeln geprüft — ziehen Sie vorab eine Fachanwältin für Migrationsrecht oder eine Beratungsstelle hinzu.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte brauche ich?
Mindestens sechs nach der Tabelle in der Anlage — und das gilt nur für Personen, die nicht ohnehin Fachkraft sind. Fachkräfte erhalten die Karte ohne Punkte.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Durchschnittlich höchstens zwanzig Stunden je Woche insgesamt, dazu Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen unter den genannten Bedingungen.
Genügt Englisch allein?
Als Zugangsvoraussetzung ja: Englisch auf B2 wird anstelle einfacher Deutschkenntnisse anerkannt. Die höheren Sprachpunkte hängen aber am Deutschen; Englisch C1 bringt nur einen zusätzlichen Punkt.
Was ist der höchste Posten der Tabelle?
Die Feststellung der zuständigen Stelle, dass Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen erforderlich sind — vier Punkte.
Ist eine mehrfache Verlängerung möglich?
Nein. Nach der einjährigen Such-Chancenkarte ist eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre als Folge-Chancenkarte mit Vertrag oder verbindlichem Angebot und Zustimmung möglich; danach nicht mehr.