Zuletzt anhand der amtlichen Quelle geprüft: 29. August 2026
Die Anspruchseinbürgerung regelt § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz. Vorausgesetzt werden fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt sowie sieben materielle Voraussetzungen, die sämtlich vorliegen müssen — fehlt eine, wird der Antrag abgelehnt.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Rechtsgrundlage
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
- Aufenthaltsdauer
- Fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland.
- Sprache
- Bestehen einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
- Lebensunterhalt
- Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Sozialleistungen zu bestreiten, mit bestimmten Ausnahmen für einzelne Beschäftigtengruppen.
- Strafregister
- Keine Verurteilungen wegen einer Straftat und keine angeordneten Maßregeln.
- Zuständige Stelle
- Die Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Die sieben Voraussetzungen, wie das Gesetz sie aufzählt
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen GrundordnungEin Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und keine Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
- Bekenntnis zur historischen VerantwortungAnerkennung der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben. Das steht ausdrücklich im Gesetzestext.
- Gesichertes AufenthaltsrechtBesitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts oder eines rechtlich gleichgestellten Status.
- Gesicherter LebensunterhaltBestreitung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen, mit bestimmten Ausnahmen.
- Keine VorstrafenKeine Verurteilung wegen einer Straftat und keine angeordneten Maßregeln.
- SprachkenntnisseBestehen einer Sprachprüfung auf dem Niveau B1.
- Staatsbürgerliche KenntnisseKenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Ausnahmen von der Sprachvoraussetzung
Das Gesetz sieht Ausnahmen vom Spracherfordernis vor, unter anderem für ältere Antragstellende, Menschen mit Behinderungen und Gruppen von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern, die in früheren historischen Phasen nach Deutschland kamen. Wer meint, unter eine solche Ausnahme zu fallen, sollte sie ausdrücklich bei der Einbürgerungsbehörde ansprechen — automatisch angewendet wird sie nicht.
Was wir nicht geprüft haben — und daher nicht behaupten: Im Umlauf sind verschiedene Fristen für die Einbürgerung (drei, sechs, acht Jahre). Der von uns geprüfte Text des § 10 nennt fünf Jahre und enthielt keine Regelung zur Verkürzung dieser Frist wegen Integrationsleistungen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält allerdings weitere Vorschriften für Sonderfälle — etwa die Einbürgerung von Ehegatten und Kindern deutscher Staatsangehöriger — mit abweichenden Voraussetzungen und Fristen. Setzen Sie nicht voraus, dass Ihr Fall unter § 10 fällt, sondern fragen Sie die Einbürgerungsbehörde nach der einschlägigen Vorschrift.
Amtliche Quelle
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde mehrfach geändert, und Einbürgerungsentscheidungen werden im Einzelfall geprüft. Lassen Sie sich vor einem Antrag oder einer Entscheidung über Ihre bisherige Staatsangehörigkeit fachanwaltlich beraten.
Häufige Fragen
Wie viele Jahre Aufenthalt sind für die Einbürgerung nötig?
Fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nach § 10 StAG. Für Sonderfälle — etwa Ehegatten und Kinder deutscher Staatsangehöriger — enthält das Gesetz weitere Vorschriften mit abweichenden Voraussetzungen und Fristen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Das Bestehen einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen ein Gesetz ein Sprachniveau ausdrücklich benennt — anders als § 9 zur Niederlassungserlaubnis, der nur von «ausreichenden» Kenntnissen spricht.
Welche sieben Voraussetzungen sind das?
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands; gesichertes Aufenthaltsrecht; gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen; keine Vorstrafen; Sprachniveau B1; staatsbürgerliche Kenntnisse. Fehlt eine, wird abgelehnt.
Kann von der Sprachvoraussetzung abgesehen werden?
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, unter anderem für ältere Antragstellende, Menschen mit Behinderungen und Gruppen früherer Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter. Angewendet wird die Ausnahme nicht automatisch — sprechen Sie sie ausdrücklich an.
Stimmt es, dass die Einbürgerung nach drei Jahren möglich ist?
Der geprüfte Text des § 10 nennt fünf Jahre und enthielt keine Verkürzung wegen Integrationsleistungen. Andere kursierende Zahlen betreffen andere Vorschriften oder frühere Gesetzesfassungen. Fragen Sie die Einbürgerungsbehörde nach der auf Sie anwendbaren Vorschrift.
Schließt der Bezug von Sozialleistungen die Einbürgerung aus?
§ 10 verlangt, den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bestreiten, sieht dafür aber bestimmte Ausnahmen für einzelne Beschäftigtengruppen vor. Ob eine davon Ihren Fall erfasst, klärt die Einbürgerungsbehörde.