Category: Visum & Aufenthalt
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Arbeit und Chancenkarte (4)
Familiennachzug (7)
- Ehegattennachzug: die Voraussetzungen des § 30 AufenthG
- Familiennachzug aus Ägypten: Zuständigkeit Kairo und aktuelle Visumwege
- Familiennachzug aus Marokko: Auslandsportal und TLScontact je nach Kategorie
- Familiennachzug bei subsidiärem Schutz: Aussetzung, Härtefälle und Rechtsschutz
- Familiennachzug für den Irak: Bagdad oder Erbil — und was für Sie gilt
- Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer: wo heute beantragt wird
- Familiennachzug zur Blauen Karte EU: Befreiungen und weitere Voraussetzungen
Dauerhafter Aufenthalt (1)
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung (1)
Über diesen Bereich
Alle Wege nach und innerhalb Deutschlands im Wortlaut des Aufenthaltsgesetzes: Ehegatten- und Kindernachzug nach §30 und §32, die Ausnahmen für Inhaber der Blauen Karte EU, das Aussetzungsgesetz für subsidiär Schutzberechtigte samt Härtefallweg, die Niederlassungserlaubnis nach §9 mit den sechzig Monaten Rentenbeiträgen, an denen die meisten Anträge scheitern, und die Einbürgerung nach §10 StAG. Dazu die Arbeitswege: Fachkräfte nach §18a und §18b, die Blaue Karte EU mit ihren jährlichen Gehaltsschwellen, die Chancenkarte mit der vollständigen Punktetabelle aus der Anlage und die selbständige Tätigkeit nach §21.
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Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit: drei Prüfungen, vier Wege
Keine einzelne Tür, sondern vier — und die einfachste kennt die Wirtschaftlichkeitsprüfung gar nicht.
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Chancenkarte: Punktetabelle, Qualifikation und erlaubte Arbeit
Die Tabelle mit ihren echten Zahlen, direkt aus der Anlage zum Gesetz.
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Die Blaue Karte EU: Schwellen, Berufsgruppen und der IT-Weg
Der stärkste Aufenthaltstitel zur Beschäftigung — und seine Voraussetzungen sind genauer als die Zusammenfassungen.
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Aufenthalt zur Beschäftigung: wer Fachkraft ist und was gilt
Die fünf Voraussetzungen des § 18 — und was sich zugunsten von Qualifizierten grundlegend geändert hat.
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Nachzugsunterlagen: Nachweise und Vorbereitungsliste
Lesen Sie die Unterlagenliste rückwärts: Jedes Dokument belegt eine gesetzlich geforderte Tatsache.
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Familiennachzug zur Blauen Karte EU: Befreiungen und weitere Voraussetzungen
Drei Voraussetzungen entfallen kraft Gesetzes, nicht kraft Ermessens — und eine vierte Befreiung überdauert den Wechsel zur Niederlassungserlaubnis.
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Familiennachzug aus Ägypten: Zuständigkeit Kairo und aktuelle Visumwege
Maßgeblich ist der Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit. Kairo deckt Ägypten, Libyen, Jemen und Sudan ab — mit ausdrücklicher Sudan-Ausnahme.
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Familiennachzug aus Marokko: Auslandsportal und TLScontact je nach Kategorie
TLScontact bearbeitet nur Schengen; der Nachzug läuft mit Termin über die Botschaft Rabat. Die engen Fenster und die Sprachvoraussetzung im Gesetzeswortlaut.
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Familiennachzug für den Irak: Bagdad oder Erbil — und was für Sie gilt
Zwei Vertretungen im Irak: Bagdad für den Zentralirak, Erbil für den Norden — die falsche Wahl kostet Gebühren und Termin. Dazu die entscheidende Statusfrage.
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Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer: wo heute beantragt wird
Zwei Fragen entscheiden: wo beantragt wird — Amman, Beirut oder Erbil — und welchen Status die angehörige Person hat, denn subsidiärer Schutz ist bis 24. Juli 2027 ausgesetzt.
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Nachzugsdauer: Terminwartezeit, Bearbeitung und Tunis–Algier-Updates
Es gibt keine einzelne Zahl. Veröffentlicht werden Terminwartezeiten, keine Entscheidungsfristen — dazu sechs Schritte, die das Verfahren wirklich verkürzen.
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Familiennachzug bei subsidiärem Schutz: Aussetzung, Härtefälle und Rechtsschutz
Die Aussetzung betrifft allein subsidiär Schutzberechtigte, vom 24. Juli 2025 bis 24. Juli 2027. Der Unterschied zu anerkannten Flüchtlingen und der amtliche Härtefallweg Schritt für Schritt.