Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer: wo heute beantragt wird

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

Ein syrischer Nachzugsfall hängt heute an zwei Fragen, alles Weitere ist Detail: wo der Antrag gestellt wird — seit dem 1. Juni 2026 ist Damaskus keine Option mehr, an seine Stelle traten Amman, Beirut und Erbil — und welchen Status die angehörige Person in Deutschland hat, denn der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis zum 24. Juli 2027 gesetzlich ausgesetzt.

Die heute geltenden Regeln

Wo beantragt wird
Bei den Visumreferaten in Amman oder Beirut oder beim Generalkonsulat Erbil — seit dem 1. Juni 2026.
Damaskus
Die Vertretung gilt amtlich als nur eingeschränkt arbeitsfähig und wird von der Vertretung im Libanon unterstützt.
Visumreferat Beirut
In Rabieh (Maghzal-Gebäude), speziell für syrische Antragstellende zuständig — nicht im Botschaftsgebäude in Dekwaneh.
Bestehende Termine
Vor dem 31. Mai 2026 zugeteilte oder gebuchte Termine bleiben bestehen.
Spätere Registrierungen
Wer sich danach ohne persönlichen Termin registriert hat, muss sich erneut registrieren.
Übertragung
Nicht möglich — weder Registrierungen noch Termine werden übertragen.
Aufenthalt außerhalb Syriens
Wer seit mindestens sechs Monaten im Ausland lebt und dort einen gültigen Titel hat, beantragt im Aufenthaltsstaat.

Die entscheidende Frage: subsidiärer Schutz oder Flüchtlingsanerkennung?

Viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland haben subsidiären Schutz und nicht die Flüchtlingsanerkennung. Dieser Unterschied entscheidet den gesamten Vorgang:

Liegt die Flüchtlingsanerkennung vor — nach § 25 Absatz 2 Satz 1 —, läuft der Weg nach den üblichen Regeln, und der Antrag geht nach Amman, Beirut oder Erbil.

Liegt subsidiärer Schutz vor, ist der Nachzug bis zum 24. Juli 2027 gesetzlich ausgesetzt; es bleibt der Härtefallweg über die Internationale Organisation für Migration.

Lassen Sie sich vor jedem Schritt eine Kopie des BAMF-Bescheids geben. Zwischen zwei Jahren Wartezeit und einem völlig anderen Weg steht eine einzige Zeile in diesem Bescheid.

Was jetzt zu tun ist

  1. Den BAMF-Bescheid beschaffenEine gut lesbare Kopie des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Der darin festgehaltene Status entscheidet, welcher der beiden Wege gilt.
  2. Den tatsächlichen Aufenthalt bestimmenIn Syrien? Dann eine der drei Vertretungen. Seit mindestens sechs Monaten im Ausland mit gültigem Titel? Dann die Vertretung des Aufenthaltsstaates — häufig deutlich schneller.
  3. Bewusst zwischen Amman, Beirut und Erbil wählenJede führt ein eigenes Buchungssystem: Amman vergibt Termine über ein kostenfreies elektronisches System, Beirut bearbeitet syrische Vorgänge in Rabieh. Registrieren Sie sich nicht bei zweien.
  4. Datum einer alten Registrierung prüfenVor dem 31. Mai 2026 mit Termin? Er bleibt bestehen. Danach ohne persönlichen Termin? Neu registrieren — und nicht auf eine Übertragung warten, die nicht kommt.
  5. Bei subsidiärem Schutz: den Härtefallweg gehenMeldung per E-Mail an info.fap.hardship@iom.int mit Begründung. Warten Sie nicht schweigend bis 2027, wenn ein dringender humanitärer Grund vorliegt.
  6. Übersetzungen und Sprachzertifikat parallel vorbereitenDie zwei längsten Posten, beide unabhängig von der Vertretung.

⚠️ Ein Widerspruch zwischen amtlichen Quellen — wir veröffentlichen ihn und gewichten nicht: Die Seite der Botschaft Kairo nennt sich «derzeit auch» zuständig für in Syrien lebende Personen, während die Seite Damaskus die Antragstellung seit dem 1. Juni 2026 auf Amman, Beirut und Erbil beschränkt — und Kairos Erweiterung den Familiennachzug ausnimmt. Lassen Sie sich die Zuständigkeit schriftlich bestätigen.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Nachzugsfälle werden im Einzelfall geprüft — ziehen Sie vor Entscheidungen über Ihre Familie eine im Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei oder eine Migrationsberatungsstelle hinzu.

Häufige Fragen

Wo stellen syrische Staatsangehörige den Nachzugsantrag?

Bei den Visumreferaten in Amman oder Beirut oder beim Generalkonsulat Erbil, seit dem 1. Juni 2026. Das Visumreferat Beirut liegt in Rabieh und ist speziell für syrische Antragstellende zuständig.

Ist der Nachzug für Syrerinnen und Syrer gestoppt?

Nicht für alle. Die gesetzliche Aussetzung betrifft subsidiär Schutzberechtigte bis zum 24. Juli 2027. Bei Flüchtlingsanerkennung läuft der Weg nach den üblichen Regeln.

Verfällt mein alter Termin in Damaskus?

Vor dem 31. Mai 2026 zugeteilte oder gebuchte Termine bleiben bestehen. Eine spätere Registrierung ohne persönlichen Termin erfordert eine Neuregistrierung bei einer der drei Vertretungen.

Wird mein Termin übertragen?

Nein. Der amtliche Text ist eindeutig: Registrierungen und Termine werden nicht zwischen Vertretungen übertragen.

Ich bin syrischer Staatsangehöriger in einem Drittstaat — wo beantrage ich?

Bei mindestens sechs Monaten Aufenthalt und gültigem Titel im Drittstaat bei der dortigen deutschen Vertretung, nicht bei den drei Vertretungen.

Wie erfahre ich den Status meiner Angehörigen?

Aus dem BAMF-Bescheid selbst. Lassen Sie sich eine gut lesbare Kopie geben — eine Zeile darin entscheidet, ob Ihr Weg offen oder bis 2027 ausgesetzt ist.