Category: Rente & Ruhestand
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- Erwerbsminderungsrente: Stunden, Versicherungszeiten und Ausnahmen
- Regelaltersgrenze in Deutschland: die vollständige Tabelle nach Geburtsjahr
- Rente für Ausländer und Geflüchtete: fünf Jahre und eine fehlende Voraussetzung
- Vorzeitige Rente in Deutschland: zwei Wege unter einem Namen
- Wie wird die Rente berechnet? Die Rentenformel und ihre drei Faktoren
- Witwen- und Witwerrente: Voraussetzungen, Betrag und Übergangsrecht
Über diesen Bereich
Das deutsche Rentensystem nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch: die Altersgrenze ist nicht für alle 67, sondern eine nach Geburtsjahr gestaffelte Tabelle; die Rentenformel mit ihren drei Faktoren; und die zwei Wege in die vorzeitige Rente, die denselben Namen tragen — einer mit 0,3 Prozent Abschlag je Monat, der andere nach fünfundvierzig Beitragsjahren ganz ohne Abschlag. Ebenso, was speziell für Ausländer und Geflüchtete gilt: die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die vorrangigen Sozialversicherungsabkommen und die Beitragserstattung, die sämtliche Anwartschaften erlischt. Dazu Erwerbsminderungs- und Witwenrente.
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Witwen- und Witwerrente: Voraussetzungen, Betrag und Übergangsrecht
Eine einzige Ein-Jahres-Regel beendet die meisten Ansprüche — mit einem im Gesetz angelegten Ausweg.
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Erwerbsminderungsrente: Stunden, Versicherungszeiten und Ausnahmen
Maßstab sind Stunden, nicht die Diagnose — und eine Beitragsregel beendet viele Anträge vor der Medizin.
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Rente für Ausländer und Geflüchtete: fünf Jahre und eine fehlende Voraussetzung
Maßgeblich ist die Versicherung, nicht der Pass — eine Unterschrift unter den Erstattungsantrag löscht jedoch alles.
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Vorzeitige Rente in Deutschland: zwei Wege unter einem Namen
Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die Wartezeit — 14,4 % der Rente, lebenslang.
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Wie wird die Rente berechnet? Die Rentenformel und ihre drei Faktoren
Nur drei Faktoren — und wer sie kennt, rechnet die eigene Rente selbst aus.
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Regelaltersgrenze in Deutschland: die vollständige Tabelle nach Geburtsjahr
Die Zahl 67 gilt erst ab Jahrgang 1964 — alle früheren Jahrgänge haben monatsgenaue Grenzen nach § 235.