Wie jede Angabe auf dieser Website geprüft wird

Arabischsprachige Inhalte zu deutschen Verfahren enthalten viele veraltete Zahlen und Voraussetzungen, die von Seite zu Seite weitergereicht wurden. Diese Seite erklärt, wie wir das vermeiden — nicht als Versprechen, sondern als geschriebene Regeln für jede Seite.

Nur Primärquellen

Jede Voraussetzung, Zahl und Frist stammt aus einer von zwei Quellen: dem Gesetzestext des Bundes auf gesetze-im-internet.de oder der ausstellenden Stelle selbst — dem Auswärtigen Amt, der jeweiligen Vertretung auf diplo.de oder der zuständigen Bundesbehörde. Nachrichtenseiten, Blogs und Beiträge aus sozialen Netzwerken sind keine Quelle für uns.

Der Paragraf, nicht die Umschreibung

Wenn eine Seite „§30 AufenthG bestimmt“ schreibt, ist der Wortlaut dieser Norm gemeint, und der Link am Seitenende öffnet ihn. Wo das Gesetz von der verbreiteten Darstellung abweicht, sagen wir es: zur Sprachanforderung bestimmt §30, dass sie in bestimmten Fällen nicht anzuwenden ist — eine zwingende Formulierung, stärker als das oft zitierte „kann abgesehen werden“.

Keine Zahl ohne Bestätigung

Viele Beträge im deutschen Recht ändern sich periodisch kraft Gesetzes: der pfändungsfreie Betrag, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, der Rentenwert. Wenn wir den heute geltenden Betrag nicht aus seiner amtlichen Quelle bestätigen können, nennen wir keinen Betrag — sondern wo er veröffentlicht wird und wann er sich ändert. Eine veraltete Zahl ist gefährlicher als gar keine.

Bund und Länder getrennt

Deutschland ist ein Bundesstaat aus sechzehn Ländern, und vieles, wonach gesucht wird — Einschulungsalter, Sprachniveau für eine Berufszulassung, manche Gebühren — ist gar nicht bundesrechtlich geregelt. Dann sagen wir das und nennen die Stelle, die es in Ihrem Bundesland festlegt.

Prüfdatum auf jeder Seite

Oben auf jeder Seite steht das Datum der letzten Prüfung der amtlichen Quelle. Es ist weder das Veröffentlichungs- noch ein kosmetisches Änderungsdatum, sondern der Tag, an dem die Quelle geöffnet und mit der Seite abgeglichen wurde.

Widersprüche werden benannt

Zwei amtliche Quellen widersprechen sich manchmal — etwa zur Zuständigkeit einer Vertretung. Dann veröffentlichen wir den Widerspruch mit beiden Quellen und raten, die Zuständigkeit schriftlich bestätigen zu lassen, statt eine Seite zu bevorzugen.

Was wir nicht sind

Dies ist eine Verfahrensreferenz, keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Migrationsberatung und keine Vertretung einer Behörde. Wir beraten nicht im Einzelfall, buchen keine Termine, verlangen für nichts ein Entgelt und stehen in keiner Beziehung zu Dienstleistern der Visumantragstellung.

Fehler gefunden?

Sagen Sie es uns. Eine geänderte Zahl, ein toter amtlicher Link, eine veraltete Voraussetzung — die Korrektur hilft allen, die die Seite nach Ihnen lesen. Wir prüfen die Meldung an der amtlichen Quelle und korrigieren die Seite samt Prüfdatum.