Category: Krankenversicherung

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Krankenversicherung ist in Deutschland keine Wahl, sondern eine Pflicht, und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch entscheidet, welche gilt. Hier: wer versicherungspflichtig ist und wer sich privat versichern darf, die Regel des §5 Abs. 11, die Studierende aus Drittstaaten aus der Auffangpflicht hält, die beitragsfreie Familienversicherung mit ihren drei kumulativen Bedingungen und der an die Bezugsgröße gekoppelten Einkommensgrenze, der Kassenwechsel mit zwölf Monaten Bindungsfrist und dem außerordentlichen Kündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags, das Krankengeld mit 78 Wochen und der Ein-Tages-Lücke, die es beendet, sowie die fünf Pflegegrade.