Krankengeld: wann es beginnt, wann es abreißt, wie lange es läuft

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

Krankengeld tritt an die Stelle des Entgelts, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung enden. Wer es verliert, verliert es meist nicht an der Höchstdauer, sondern an einer Lücke von einem Tag zwischen zwei Bescheinigungen. Das Gesetz knüpft den Fortbestand an den Zeitpunkt der nächsten ärztlichen Feststellung — und nimmt Samstage ausdrücklich von den Werktagen aus. Diese eine Einzelheit entscheidet ganze Fälle.

Die Regeln im Wortlaut

Wann der Anspruch entsteht
Bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung: von ihrem Beginn an. Im Übrigen: von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an — nicht vom Erkrankungstag.
Wie er fortbesteht
Er bleibt bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird — sofern dies spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.
Dauer
Grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung, wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.
Hinzutretende Krankheit
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Wer keinen Anspruch hat
Nach § 10 Familienversicherte, Studierende, Bezieher von Grundsicherung und weitere genannte Gruppen. Sowie hauptberuflich Selbständige, sofern sie keine Wahlerklärung abgeben.

Der Beginn: Tag der Feststellung, nicht der Erkrankung

§ 46 setzt den Startpunkt genau. Bei stationärer Behandlung auf Kosten der Kasse entsteht der Anspruch von deren Beginn an. Sonst entsteht er von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.

Der Unterschied wiegt schwer: Wer am Montag erkrankt und erst am Mittwoch zum Arzt geht, für den beginnt der Anspruch am Mittwoch. Die beiden Tage davor zählen nicht. Ein verschobener Arzttermin kostet Tage, die nicht nachzuholen sind.

Die Lücke, die den Anspruch beendet — und die Samstage

An dieser Vorschrift scheitern die meisten Fälle; sie steht in Satz 2 des § 46.

Der Anspruch bleibt bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wirdwenn diese Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt. Dann folgt der entscheidende Halbsatz: „Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.”

Übersetzt in den Alltag: Endet die Bescheinigung an einem Freitag, ist der Samstag kein Werktag und der Sonntag ebenfalls nicht — Montag ist damit der nächste Werktag, und ein Arztbesuch an diesem Tag erhält die Kette. Endet sie dagegen am Dienstag und wird erst am Donnerstag verlängert, ist die Kette gerissen.

Die praktische Regel: vor Ablauf der Bescheinigung verlängern, nicht danach. Das Gesetz gewährt genau einen Tag Spielraum — und zählt ihn in Werktagen, nicht in Kalendertagen.

78 Wochen — und wie sie tatsächlich zählen

§ 48 gewährt Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung und zieht dann die eigentliche Grenze: wegen derselben Krankheit längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.

Drei Punkte werden regelmäßig falsch gelesen:

  • Die drei Jahre sind ein rollierender Zeitraum ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, nicht ab Jahresbeginn.
  • Eine hinzutretende Krankheit verlängert nichts. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, bleibt die Leistungsdauer unverändert — so der ausdrückliche Satz 2.
  • Ruhenszeiten zählen wie Bezugszeiten. Absatz 3 bestimmt, dass Zeiten, in denen der Anspruch ruht oder das Krankengeld versagt wird, bei der Leistungsdauer wie Bezugszeiten berücksichtigt werden.

Die ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber, nicht die Kasse — sie fallen aber in die achtundsiebzig, weil ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezählt wird.

Nach Ablauf: wann ein neuer Anspruch entsteht

Absatz 2 öffnet einen Rückweg, aber eng. Wer im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen hat, erhält nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums einen neuen Anspruch wegen derselben Krankheit — unter drei Bedingungen zugleich:

  1. Bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
  2. In der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig.
  3. In dieser Zeit erwerbstätig oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.

Die zweite und dritte Bedingung wirken gleichzeitig im selben Zeitraum: sechs Monate ohne diese Krankheit und zugleich erwerbstätig oder verfügbar.

Wer keinen Anspruch hat — und wer ihn wählen kann

§ 44 Abs. 2 schließt ganze Gruppen aus. Praktisch wichtig sind:

  • Familienversicherte nach § 10 — beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder. Voller Behandlungsschutz, aber kein Krankengeld.
  • Studierende, Teilnehmende bestimmter Maßnahmen, Bezieher von Grundsicherung und die weiteren genannten Nummern.
  • Hauptberuflich Selbständigees sei denn, sie erklären gegenüber der Kasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch umfassen soll (Wahlerklärung).
  • Und Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben — nach EntgFG, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder vertraglicher Zusage —, ebenfalls nur mit Wahlerklärung.

Die letzte Gruppe erfasst viele kurze und flexible Verträge. Die Wahlerklärung ist der gesetzliche Ausweg — eine Entscheidung, die vor der Erkrankung zu treffen ist, nie danach.

Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Gehaltsschwellen werden jährlich im Bundesanzeiger bekannt gegeben und ändern sich zum 1. Januar; jeder Antrag wird einzeln geprüft — ziehen Sie vorab eine Fachanwältin für Migrationsrecht oder eine Beratungsstelle hinzu.

Häufige Fragen

Wann beginnt das Krankengeld?

Mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, nicht mit dem Erkrankungstag. Bei stationärer Behandlung mit deren Beginn.

Meine Bescheinigung endet am Freitag — wann verlängern?

Die Feststellung muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen; Samstage zählen nicht, also am Montag. Sicherer ist die Verlängerung vor Ablauf.

Wie lange wird gezahlt?

Längstens 78 Wochen in je drei Jahren wegen derselben Krankheit, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Eine hinzutretende Krankheit verlängert nicht.

Erhalten Familienversicherte Krankengeld?

Nein. Nach § 10 Versicherte sind ausdrücklich ausgenommen; die Behandlung ist gedeckt, Krankengeld gibt es nicht.

Ich bin selbständig — habe ich Anspruch?

Nicht ohne Weiteres, nur mit einer Wahlerklärung gegenüber der Kasse. Diese Entscheidung ist vor der Erkrankung zu treffen.