Ist der Familiennachzug ausgesetzt? Das Gesetz, die Fristen und der Härtefallweg

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

Ja — der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist gesetzlich ausgesetzt. Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten trat am 24. Juli 2025 in Kraft; ein Nachzug zu dieser Gruppe wird vor dem 24. Juli 2027 nicht gewährt. Vollständig verschlossen ist der Weg dennoch nicht: Die §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz bleiben unberührt, und für Härtefälle besteht ein festgelegter amtlicher Weg über die Internationale Organisation für Migration.

Das Gesetz in Kürze

Bezeichnung
Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.
In Kraft seit
24. Juli 2025.
Dauer der Aussetzung
Kein Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor dem 24. Juli 2027.
Erklärtes Ziel
Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland.
Was danach gilt
Rechtzeitig vor Ablauf wird geprüft, ob die Aussetzung verlängert werden kann und soll. Wird das Gesetz nicht verlängert oder anderweitig geändert, gelten die vorherigen Regelungen automatisch wieder.
Was unberührt bleibt
Die §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz — Härtefälle können weiterhin darauf gestützt geltend gemacht werden.

Wer erfasst ist und wer nicht — die wichtigste Unterscheidung

Diese Verwechslung führt dazu, dass viele glauben, der Familiennachzug sei in Deutschland insgesamt gestoppt. Die Aussetzung betrifft eine einzige, klar bestimmte Gruppe: subsidiär Schutzberechtigte — also Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz.

Nicht erfasst sind anerkannte Flüchtlinge, Inhaberinnen und Inhaber von Arbeits-, Studien- oder Blaue-Karte-EU-Titeln, der Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen sowie der gewöhnliche Ehegattennachzug nach § 30. Diese Wege laufen nach ihren üblichen Regeln weiter.

Besitzt Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger in Deutschland einen Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling, betrifft Sie die Aussetzung nicht. Liegt subsidiärer Schutz vor, betrifft sie Sie — dann bleibt der unten beschriebene Härtefallweg.

Der Härtefallweg: der einzige heute offene Weg

  1. Zuerst den Status in Deutschland klärenSubsidiärer Schutz oder Flüchtlingsanerkennung? Diese Unterscheidung entscheidet, ob der Weg Sie überhaupt betrifft. Lassen Sie sich vor jedem Schritt eine Kopie des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geben.
  2. Verstehen, was ein «Härtefall» rechtlich bedeutetGrundlage ist § 22 Aufenthaltsgesetz, insbesondere völkerrechtliche und dringende humanitäre Gründe — die sich vor allem auf die Umstände des Einzelfalls beziehen, nicht auf eine allgemeine Gruppe.
  3. Den Fall per E-Mail an die IOM meldenSeit dem 26. Juli 2025 sind Härtefälle per E-Mail an info.fap.hardship@iom.int im Rahmen des seit Jahren bestehenden Family Assistance Programme (FAP) zu melden. Nennen Sie die Gründe, warum ein Härtefall vorliegt — eine Meldung ohne Begründung ist keine Meldung.
  4. Vorprüfung und Weiterleitung abwartenDie IOM leitet die Meldung an das Bundesverwaltungsamt zur Vorprüfung und anschließend an die zuständige Auslandsvertretung zur Prüfung und Entscheidung weiter. Die Entscheidung liegt damit bei der Vertretung, nicht bei der IOM.
  5. Liegt ein Härtefall vor: Termin mit VorrangDie Auslandsvertretung meldet sich, um einen vorrangigen Termin zur Visumbeantragung zu vereinbaren. Das ist der einzige praktische Vorteil dieses Weges.
  6. Liegt keiner vor: Antragstellung bleibt möglichSie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung der Geltendmachung. Es bleibt Ihnen dennoch unbenommen, einen Visumantrag zu stellen. Wird dieser abgelehnt, enthält der Ablehnungsbescheid die amtliche Rechtsbehelfsbelehrung: Form (Klage), Ort (Verwaltungsgericht Berlin) und Frist (ein Monat ab Zustellung).

Drei Fehler, die den Anspruch kosten:

1) Subsidiären Schutz mit der Flüchtlingsanerkennung verwechseln. Viele verschieben ihren Antrag um zwei Jahre in der Annahme, die Aussetzung betreffe sie — obwohl sie es nicht tut.

2) Eine Härtefallmeldung ohne Begründung senden. Der amtliche Text verlangt die Angabe der Gründe; eine allgemeine Nachricht wird nach ihrem Inhalt beurteilt.

3) Die Monatsfrist versäumen. Nach einer Visumablehnung läuft die Klagefrist von einem Monat ab Zustellung, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid gelesen haben.

Was vor der Aussetzung galt — und warum das zählt

Vor dem 24. Juli 2025 regelte § 36a Aufenthaltsgesetz den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Sein Text ist weiterhin veröffentlicht und enthält eine wichtige Einzelheit: Einen Anspruch auf Familiennachzug gab es für diese Gruppe nie. Die Vorschrift hält ausdrücklich fest, dass es sich um eine Ermessensentscheidung aus humanitären Gründen handelt, gedeckelt auf 1 000 nationale Visa monatlich.

Das automatische Wiederaufleben der früheren Regelungen nach dem 24. Juli 2027 — sofern das Gesetz nicht verlängert wird — bedeutet daher die Rückkehr zu einem Kontingent im Ermessen, nicht zu einem offenen Anspruch. Planen Sie auf dieser Grundlage.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Nachzugsfälle werden im Einzelfall geprüft — ziehen Sie vor Entscheidungen über Ihre Familie eine im Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei oder eine Migrationsberatungsstelle hinzu.

Häufige Fragen

Ist der Familiennachzug nach Deutschland gestoppt?

Er ist für eine bestimmte Gruppe ausgesetzt: subsidiär Schutzberechtigte. Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten trat am 24. Juli 2025 in Kraft; ein Nachzug wird vor dem 24. Juli 2027 nicht gewährt. Andere Wege laufen weiter.

Betrifft die Aussetzung anerkannte Flüchtlinge?

Nein. Sie betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Anerkannte Flüchtlinge, Inhaber von Arbeits-, Studien- oder Blaue-Karte-EU-Titeln sowie der Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen fallen nicht darunter.

Was bleibt trotz der Aussetzung möglich?

Die §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz bleiben unberührt; Härtefälle können weiterhin darauf gestützt geltend gemacht werden — insbesondere völkerrechtliche und dringende humanitäre Gründe im Sinne des § 22, die sich auf den Einzelfall beziehen.

Wie melde ich einen Härtefall?

Per E-Mail an info.fap.hardship@iom.int im Rahmen des Family Assistance Programme der Internationalen Organisation für Migration, seit dem 26. Juli 2025, unter Angabe der Gründe für den Härtefall. Die IOM leitet die Meldung an das Bundesverwaltungsamt zur Vorprüfung und danach an die zuständige Auslandsvertretung weiter.

Was geschieht, wenn ein Härtefall vorliegt?

Die Auslandsvertretung meldet sich, um einen vorrangigen Termin zur Visumbeantragung zu vereinbaren. Liegt kein Härtefall vor, erhalten Sie eine schriftliche Ablehnung der Geltendmachung; ein Visumantrag bleibt dennoch möglich.

Was tue ich bei einer Visumablehnung?

Der Ablehnungsbescheid enthält die Rechtsbehelfsbelehrung: Klage beim Verwaltungsgericht Berlin innerhalb eines Monats ab Zustellung.

Endet die Aussetzung 2027 automatisch?

Rechtzeitig vor Ablauf wird geprüft, ob eine Verlängerung möglich und geboten ist. Ohne Verlängerung oder Änderung gelten die früheren Regelungen automatisch wieder — also das Ermessenssystem des § 36a mit 1 000 Visa monatlich, kein offener Anspruch.