Familiennachzug aus Marokko: warum der Weg nicht über TLScontact führt

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

Marokko ist in dieser Sache aus einem Grund einfacher: Eine Reise nach Rabat ist nicht nötig — Schengen-Anträge laufen über TLScontact in Rabat, Marrakesch oder Tanger. Der Familiennachzug ist jedoch ein nationales Visum, kein Schengen-Visum: Sein Weg führt mit Termin über die Botschaft selbst.

Wo und wie

Familiennachzug
Nationales Visum ⇒ mit Termin bei der Deutschen Botschaft Rabat, nicht bei TLScontact.
Schengen (zum Vergleich)
Bei TLScontact in Rabat, Marrakesch oder Tanger.
Anschrift
7 Rue Madnine, Rabat — Rechts- und Konsularreferat an der Avenue Sanhaja, Souissi.
Allgemeine Zeiten
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.
Konsularfenster
Beglaubigungen 08:00 – 10:00; weitere Leistungen täglich außer dienstags 09:00 – 10:30.
Ohne Termin
Nicht möglich — konsularische Leistungen nur mit gebuchtem Termin.

Der erste Fehler: mit dem Nachzugsantrag zu TLScontact

Das ist in Marokko der häufigste Fehler, weil TLScontact der bekanntere Name ist. Das Unternehmen nimmt jedoch ausschließlich Schengen-Anträge entgegen. Der Familiennachzug ist ein nationales Visum und läuft mit Termin über die Botschaft in Rabat.

Praktisch heißt das: Wer in Marrakesch oder Tanger lebt, kann Schengen wohnortnah beantragen, für den Nachzug aber ist ein Termin in Rabat erforderlich.

Die Sprachvoraussetzung: Gesetzestext und Praxis

§ 30 Aufenthaltsgesetz verlangt, dass sich der nachziehende Ehegatte «zumindest auf einfache Art» auf Deutsch verständigen kann — ein Niveau nennt der Text nicht. Die Vertretungen wenden es praktisch als A1-Äquivalent an und verlangen ein Zertifikat einer anerkannten Einrichtung; welche Zertifikate akzeptiert werden, ist unterschiedlich.

Das Gesetz nennt ausdrückliche Ausnahmen: Krankheit oder Behinderung, erkennbar geringer Integrationsbedarf, Staatsangehörige visumfreier Staaten, bestimmte Forschenden- und Fachkräftetitel sowie besondere Umstände. Die Ausnahme wirkt nicht automatisch — sprechen Sie sie ausdrücklich an.

Die Schritte aus Marokko

  1. Zuerst den Status in Deutschland klärenDer BAMF-Bescheid entscheidet, ob der Weg offen oder bis 2027 ausgesetzt ist.
  2. Bei der Botschaft buchen, nicht bei TLScontactDer Familiennachzug ist ein nationales Visum und läuft ausschließlich mit Termin über die Botschaft.
  3. Vor der Buchung die Schließtage prüfenDie Jahresliste verbindet deutsche und marokkanische Feiertage; einige Hidschra-Daten sind ungefähr angegeben.
  4. Sprachzertifikat und beglaubigte Übersetzung früh vorbereitenDie zwei längsten Posten, beide unabhängig von der Botschaft.
  5. Bei Beglaubigungen das enge Fenster beachtenBeglaubigungen nur von acht bis zehn Uhr; einzelne Leistungen entfallen dienstags.
  6. Beim ersten Mal vollständig erscheinenSeit dem Wegfall der Remonstration führt die Korrektur über das Verwaltungsgericht Berlin oder einen neuen Antrag.

⚠️ Vor der Buchung lesen: Die Aussetzung hängt nicht an Ihrer Staatsangehörigkeit, sondern am Status der Person in Deutschland. Subsidiärer Schutz ⇒ ausgesetzt bis 24. Juli 2027, offen bleibt allein die Härtefallmeldung an info.fap.hardship@iom.int. Flüchtlingsanerkennung, Arbeits-, Studien- oder Blaue-Karte-Titel ⇒ nicht betroffen.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Nachzugsfälle werden im Einzelfall geprüft — ziehen Sie vor Entscheidungen über Ihre Familie eine im Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei oder eine Migrationsberatungsstelle hinzu.

Häufige Fragen

Wo stellen marokkanische Staatsangehörige den Nachzugsantrag?

Mit Termin bei der Deutschen Botschaft Rabat, denn der Familiennachzug ist ein nationales Visum. TLScontact nimmt ausschließlich Schengen-Anträge entgegen.

Kann ich den Antrag in Marrakesch oder Tanger stellen?

Nein. Die dortigen TLScontact-Büros sind für Schengen-Anträge zuständig; der Nachzug erfordert einen Termin in Rabat.

Welches Sprachniveau wird verlangt?

Der Text verlangt die Verständigung «zumindest auf einfache Art» und nennt kein Niveau; praktisch gilt das A1-Äquivalent mit Zertifikat einer anerkannten Einrichtung.

Gibt es Ausnahmen von der Sprachvoraussetzung?

Ja, etwa bei Krankheit oder Behinderung, erkennbar geringem Integrationsbedarf, Staatsangehörigen visumfreier Staaten, bestimmten Forschenden- und Fachkräftetiteln sowie besonderen Umständen.

Kann ich ohne Termin erscheinen?

Nein. Konsularische Leistungen erfolgen nur mit gebuchtem Termin, und die Fenster überschreiten meist zwei Stunden nicht.

Betrifft mich die Aussetzung?

Sie hängt am Status der Person in Deutschland: subsidiärer Schutz ⇒ ausgesetzt bis 24. Juli 2027; Flüchtlingsanerkennung oder Arbeits-, Studien- bzw. Blaue-Karte-Titel ⇒ nicht betroffen.