Familiennachzug aus Ägypten: die Botschaft Kairo und ihre tatsächliche Zuständigkeit

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

Die Botschaft Kairo ist nicht nur für Ägypten zuständig. Sie ist derzeit auch für Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Libyen, Jemen und Sudan zuständig — mit einer wichtigen Ausnahme: Anträge auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Sudan fallen nicht darunter. Für Personen in Syrien ging die Zuständigkeit zum 1. Juni 2026 auf Amman, Beirut und Erbil über.

Botschaft Kairo — Zuständigkeit und Anschrift

Hauptzuständigkeit
Gewöhnlicher Aufenthalt in Ägypten — in der Regel ab sechs Monaten.
Derzeit zusätzlich
Aufenthalt in Libyen, Jemen und Sudanaußer Anträgen auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Sudan.
Syrien
Seit 1. Juni 2026: Visa — Schengen und Langzeit — nur noch in Amman, Beirut und Erbil.
Konsularische Leistungen
Pässe, Bescheinigungen, Beglaubigungen: Ägypten und Sudan.
Anschrift
2 Sharia Berlin (off Sharia Hassan Sabri), Zamalek, Kairo 11211
Dienstzeiten
Sonntag–Mittwoch 08:00 – 16:00 · Donnerstag 08:30 – 13:30ägyptische, nicht deutsche Arbeitswoche.
Telefon
+20 2 2728 2000keine Auskünfte zu Visaangelegenheiten.

Die Sechs-Monats-Regel: wo Sie beantragen, wenn Sie außerhalb Ihres Heimatlands leben

Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Der genannte Maßstab sind sechs Monate: Wer sich seit sechs Monaten oder länger in Ägypten aufhält, beantragt in Kairo — unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Umgekehrt gilt dasselbe, und die Botschaft schreibt es ausdrücklich: Wer seit mindestens sechs Monaten außerhalb Syriens lebt und dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, muss im Aufenthaltsland beantragen — nicht in Kairo und nicht in Damaskus.

Und ein praktischer Punkt, der gern übersehen wird: Registrierungen und Buchungen werden nicht an eine andere Vertretung übertragen. Wer sich in Kairo registriert hat, muss sich bei der neu zuständigen Vertretung erneut registrieren — die Warteschlange beginnt von vorn.

Die Sudan-Ausnahme, die die Rechnung ändert

Der Wortlaut ist genau zu lesen: Kairo ist für Personen mit Aufenthalt im Sudan zuständig, außer für Anträge auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten. Arbeits-, Studien- oder Besuchsvisa also in Kairo — der Nachzug zu einer schutzberechtigten Person in Deutschland ausdrücklich nicht.

Diese Ausnahme wird oft überflogen und dann falsch herum verstanden. Für solche Anträge lautet die erste Frage nicht «wann ist der Termin in Kairo», sondern «welche Vertretung ist überhaupt zuständig» — und zwar vor der Reise.

Bei den allgemeinen konsularischen Leistungen — Pässe, Bescheinigungen, Beglaubigungen — deckt Kairo dagegen Ägypten und Sudan ohne Ausnahme ab.

Die Schritte aus Ägypten

  1. Zuerst die zuständige Vertretung bestimmenMaßgeblich ist der Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit: sechs Monate gewöhnlicher Aufenthalt in Ägypten ⇒ Kairo. Beim Nachzug zu Schutzberechtigten mit Aufenthalt im Sudan ist Kairo nicht zuständig.
  2. Status der Person in Deutschland prüfenSubsidiärer Schutz ⇒ ausgesetzt bis 24. Juli 2027; Flüchtlingsanerkennung, Arbeit, Studium oder Blaue Karte ⇒ nicht betroffen.
  3. Nicht wegen des Visums anrufenDie veröffentlichte Nummer erteilt ausdrücklich keine Auskünfte zu Visaangelegenheiten.
  4. Die ägyptische Arbeitswoche einrechnenSonntag bis Mittwoch, donnerstags ein halber Tag — freitags und samstags geschlossen.
  5. Sprachzertifikat und beglaubigte Übersetzung zuerstDie zwei längsten Posten, beide unabhängig von der Vertretung.
  6. Nicht auf die Übernahme einer alten Buchung bauenRegistrierungen werden nicht übertragen; jede Zuständigkeitsänderung bedeutet eine neue Registrierung.

⚠️ Die Aussetzung folgt dem Status in Deutschland, nicht der Staatsangehörigkeit: subsidiärer Schutz ⇒ ausgesetzt bis 24. Juli 2027, offen bleibt allein die Härtefallmeldung an info.fap.hardship@iom.int.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Nachzugsfälle werden im Einzelfall geprüft — ziehen Sie vor Entscheidungen über Ihre Familie eine im Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei oder eine Migrationsberatungsstelle hinzu.

Häufige Fragen

Wann ist die Botschaft Kairo zuständig?

Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Ägypten liegt — in der Regel ab sechs Monaten. Maßgeblich ist der Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit.

Ich bin syrische Staatsangehörige oder syrischer Staatsangehöriger und lebe in Ägypten — wo beantrage ich?

In Kairo, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Ägypten liegt. Wer seit mindestens sechs Monaten außerhalb Syriens lebt und dort einen gültigen Aufenthaltstitel hat, beantragt im Aufenthaltsland. Für Personen in Syrien sind seit dem 1. Juni 2026 Amman, Beirut und Erbil zuständig.

Nimmt Kairo Anträge von Personen mit Aufenthalt im Sudan an?

Grundsätzlich ja, mit einer ausdrücklichen Ausnahme: Anträge auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Sudan fallen nicht darunter. Die allgemeinen konsularischen Leistungen umfassen Ägypten und Sudan.

Kann mein Termin an eine andere Vertretung übertragen werden?

Nein. Registrierungen und Buchungen werden ausdrücklich nicht übertragen; bei einem Zuständigkeitswechsel ist eine neue Registrierung erforderlich.

Wie sind die Dienstzeiten?

Sonntag bis Mittwoch von acht bis sechzehn Uhr, donnerstags von halb neun bis halb zwei — eine ägyptische Arbeitswoche; freitags und samstags geschlossen.

Kann ich telefonisch nach meinem Visum fragen?

Nein. Die veröffentlichte Nummer erteilt ausdrücklich keine Auskünfte zu Visaangelegenheiten.