Category: Visum & Aufenthalt
Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Integrationskurs — Schritt für Schritt aus dem Gesetzestext.
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Verpflichtung zum Integrationskurs (§ 44a AufenthG): wann sie greift
Vier Fälle machen den Integrationskurs zur gesetzlichen Pflicht — und das Gesetz verknüpft die Nichterfüllung unmittelbar mit Verlängerung oder Widerruf des Aufenthaltstitels.
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Niederlassungserlaubnis: § 9 AufenthG und die Sechzig-Monats-Falle
Fünf Jahre Aufenthalt bedeuten nicht sechzig Beitragsmonate. Die Voraussetzung, an der die meisten scheitern, und warum § 9 kein Niveau des Referenzrahmens nennt.
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Einbürgerung nach § 10 StAG: Fünfjahresfrist und sieben Voraussetzungen
Fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sprachniveau B1 und sieben Voraussetzungen, die sämtlich vorliegen müssen. Was im Gesetz steht — und warum kursierende Fristen andere Vorschriften betreffen.
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Ehegattennachzug: die Voraussetzungen des § 30 AufenthG
Altersvoraussetzung, Sprachvoraussetzung samt aller Ausnahmen und die Titel, die der hier lebende Ehegatte besitzen muss. Bloßes Wohnen in Deutschland genügt nicht.