Zahlt das Jobcenter den Strom? Die Grenze zwischen Energie und Heizung

Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026

Die kurze Antwort ist unbeliebt, aber genau: Haushaltsstrom zahlen Sie selbst — er ist bereits im Pauschalbetrag enthalten. Heizung und Warmwasser liegen außerhalb und werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Trennlinie steht in einem einzigen Halbsatz des § 20.

Wohin welche Rechnung gehört

Haushaltsstrom
Im Pauschalbetrag — § 20 zählt die Haushaltsenergie zum Regelbedarf.
Heizung
Außerhalb — ausdrücklich ausgenommen, Übernahme nach § 22.
Zentrales Warmwasser
Ebenfalls außerhalb, zusammen mit der Heizung.
Dezentrale Warmwassererzeugung
Boiler in der Wohnung ⇒ Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7.
Die Prozentsätze
2,3 % · 1,4 % · 1,2 % · 0,8 % je nach Alter.
Darüber hinaus
Nur bei Nachweis durch eine separate Messeinrichtung.

Ein Boiler in der Wohnung ändert alles

Kommt das Warmwasser aus einer zentralen Anlage, läuft es mit der Heizung über § 22. Wird es in der Wohnung erzeugt, läuft es über Ihren Zähler — dafür sieht das Gesetz einen eigenen Mehrbedarf vor.

Die Sätze sind nach Alter gestaffelt: 2,3 % für Erwachsene, 1,4 % im 15. Lebensjahr, 1,2 % vom siebten bis zur Vollendung des 14., 0,8 % bis zur Vollendung des sechsten — und zwar je im Haushalt lebender leistungsberechtigter Person.

Höhere Aufwendungen werden nur bei Nachweis durch eine separate Messeinrichtung berücksichtigt.

Stromrückzahlungen bleiben Ihnen

Nach § 22 Abs. 3 mindern Rückzahlungen und Guthaben für Unterkunft und Heizung die Aufwendungen des Folgemonats. Rückzahlungen für Haushaltsenergie bleiben jedoch außer Betracht — ebenso solche für nicht anerkannte Aufwendungen.

Das ist folgerichtig: Was aus dem Pauschalbetrag bezahlt wurde, wird nicht zurückgeholt.

Wenn eine Sperrung droht

Direktzahlung. Nach § 22 soll direkt an den Empfangsberechtigten gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist — ausdrücklich genannt sind Energiekostenrückstände, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen.

Schuldenübernahme. Schulden können übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist; Leistung in der Regel als Darlehen.

Daneben § 21 Abs. 6: ein unabweisbarer besonderer Bedarf, der erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweicht und nicht anderweitig gedeckt ist.

Was jetzt zu tun ist

  1. Klären, wie das Warmwasser erzeugt wirdBei einem Boiler in der Wohnung greift § 21 Abs. 7.
  2. Den Mehrbedarf je Person schriftlich beantragenEr wird je leistungsberechtigter Person berechnet.
  3. Bei deutlich höherem Verbrauch: separate MesseinrichtungDer einzige gesetzlich vorgesehene Weg über die Pauschale hinaus.
  4. Stromrückzahlungen behaltenSie bleiben ausdrücklich außer Betracht.
  5. Heizung und zentrales Warmwasser nicht doppelt tragenBeide liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
  6. Bei Sperrgefahr Direktzahlung und Schuldenübernahme zusammen beantragenBeides ist vorgesehen.

⚠️ Drei Rechnungen, drei Wege: Haushaltsstrom im Pauschalbetrag · Heizung und zentrales Warmwasser außerhalb · dezentrale Warmwassererzeugung als Prozentsatz nach § 21.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Jede Entscheidung ergeht nach Prüfung des Einzelfalls, und die Beträge richten sich nach jährlich fortgeschriebenen Verordnungen — lesen Sie Ihren Bescheid und ziehen Sie eine Sozialberatungsstelle oder eine im Sozialrecht spezialisierte Kanzlei hinzu.

Häufige Fragen

Zahlt das Jobcenter den Strom?

Nicht gesondert. § 20 zählt die Haushaltsenergie zum Regelbedarf, also zum Pauschalbetrag.

Und die Heizung?

Außerhalb des Pauschalbetrags: Die auf Heizung und Warmwassererzeugung entfallenden Anteile sind ausgenommen und laufen über § 22.

Ich habe einen Boiler — gibt es einen Zuschlag?

Ja, § 21 Abs. 7: 2,3 % für Erwachsene, 1,4 % im 15. Lebensjahr, 1,2 % vom siebten bis zur Vollendung des 14., 0,8 % bis zur Vollendung des sechsten — je leistungsberechtigter Person.

Meine Rechnung ist höher — was nun?

Höhere Aufwendungen werden nur bei Nachweis durch eine separate Messeinrichtung berücksichtigt.

Ich habe eine Stromrückzahlung erhalten — wird sie angerechnet?

Nein. Rückzahlungen für Haushaltsenergie bleiben nach § 22 Abs. 3 außer Betracht.

Mir droht eine Sperrung — was hilft?

Direktzahlung an den Empfangsberechtigten sowie die Übernahme der Schulden zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, in der Regel als Darlehen.

Können außergewöhnliche Energiekosten anerkannt werden?

§ 21 Abs. 6 erfasst einen unabweisbaren besonderen Bedarf, der erheblich vom Durchschnitt abweicht.