Ausländischer Führerschein in Deutschland: Sechsmonatsfrist und Übersetzung

Zuletzt anhand der amtlichen Quelle geprüft: 29. August 2026

Wer mit einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zieht, darf damit sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes fahren — nicht ab dem Einreisedatum und nicht bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. So steht es in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Und wenn eine Übersetzung nötig ist, dürfen sie nur zwei Arten von Stellen ausstellen.

Die Regel im Überblick

Rechtsgrundlage
§ 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Frist
Sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Verlängerung
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern.
Voraussetzung der Verlängerung
Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet.
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort.
Übersetzung
In bestimmten Fällen erforderlich — und nur von bestimmten Stellen, siehe unten.

Der teuerste Irrtum: Die Frist beginnt mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes, was praktisch an der Anmeldung des Wohnsitzes hängt — nicht am Einreisedatum und nicht am Ablaufdatum des Führerscheins. Beginnen Sie das Umschreibungsverfahren im ersten Monat, nicht im fünften: Manche Fälle erfordern eine theoretische oder praktische Prüfung, und deren Termine brauchen Vorlauf.

Wann eine Übersetzung erforderlich ist

Eine Übersetzung wird verlangt, wenn drei Merkmale zusammentreffen: Der Führerschein ist nicht in deutscher Sprache ausgestellt, er stammt aus einem Staat außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, und er entspricht nicht den Anforderungen des Wiener Übereinkommens von 1968. Trifft eines dieser Merkmale nicht zu, folgt aus dieser Vorschrift kein Übersetzungserfordernis.

Wer die Übersetzung ausstellen darf

Erste Stelle
Ein international anerkannter Automobilclub des Ausstellungsstaates.
Zweite Stelle
Eine vom Bundesministerium für Verkehr bestimmte Stelle.
Hinweis
Nicht jede beglaubigte Übersetzung wird hier automatisch akzeptiert — die Vorschrift begrenzt die ausstellenden Stellen. Fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, bevor Sie für eine Übersetzung zahlen, die abgelehnt werden könnte.

Das Vorgehen Schritt für Schritt

  1. Fristbeginn bestimmenMaßgeblich ist der Tag, an dem der ordentliche Wohnsitz begründet wurde. Notieren Sie dieses Datum und rechnen Sie von dort sechs Monate — nicht ab der Einreise.
  2. Frühzeitig die Fahrerlaubnisbehörde kontaktierenSie entscheidet, ob Ihr Führerschein umgeschrieben werden kann oder ob eine Prüfung erforderlich ist; das hängt vom Ausstellungsstaat ab. Im ersten Monat zu fragen eröffnet Optionen, im fünften nicht mehr.
  3. Übersetzung bei der richtigen Stelle beschaffenFalls erforderlich, bei einem international anerkannten Automobilclub des Ausstellungsstaates oder bei der vom Bundesverkehrsministerium bestimmten Stelle.
  4. Bei vorübergehendem Aufenthalt die Verlängerung beantragenWenn Ihr Aufenthalt insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet, beantragen Sie die Fristverlängerung und machen Sie das glaubhaft.

Was diese Seite nicht sagt: Die geprüfte Vorschrift regelt Frist und Übersetzung. Ob die Umschreibung selbst eine theoretische oder praktische Prüfung erfordert, richtet sich nach anderen Listen und Regelungen, die je nach Ausstellungsstaat unterschiedlich sind — und innerhalb eines Staates je nach Bundesland oder Region abweichen können. Fragen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nach Ihrem Land, und verlassen Sie sich nicht auf die Erfahrung einer Person aus einem anderen Staat.

Amtliche Quelle

§ 29 FeV — Volltext

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat mit Folgen für Versicherungsschutz und Aufenthaltsstatus — verlassen Sie sich nicht auf eigene Einschätzung, sondern auf die zuständige Behörde.

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein ausländischer Führerschein in Deutschland?

Sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland — nicht ab der Einreise und nicht bis zum Ablauf des Führerscheins. Geregelt ist das in § 29 FeV; praktisch hängt der Fristbeginn an der Anmeldung des Wohnsitzes.

Kann die Sechsmonatsfrist verlängert werden?

Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde kann sie auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern, sofern Sie glaubhaft machen, dass Ihr Aufenthalt insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet.

Wird mein Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat anerkannt?

Für jede außerhalb der EU ausgestellte Fahrerlaubnis gilt dieselbe Sechsmonatsfrist. Was danach gilt — ob die Umschreibung eine Prüfung erfordert —, richtet sich nach Listen, die je nach Ausstellungsstaat und teils je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Wann brauche ich eine Übersetzung?

Wenn drei Merkmale zusammentreffen: Der Führerschein ist nicht in deutscher Sprache ausgestellt, er stammt aus einem Staat außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, und er entspricht nicht den Anforderungen des Wiener Übereinkommens von 1968.

Wer darf die Übersetzung ausstellen?

Die Vorschrift begrenzt es auf zwei Stellen: einen international anerkannten Automobilclub des Ausstellungsstaates oder eine vom Bundesministerium für Verkehr bestimmte Stelle. Nicht jede beglaubigte Übersetzung wird automatisch akzeptiert.

Wann sollte ich mit dem Verfahren beginnen?

Im ersten Monat. Manche Fälle erfordern eine theoretische oder praktische Prüfung, und deren Terminvergabe braucht Vorlauf. Wer erst im fünften Monat beginnt, steht am Ende ohne Fahrberechtigung da.