Zuletzt anhand der amtlichen Quelle geprüft: 29. August 2026
Wer in Deutschland bei der Kontoeröffnung abgewiesen wird, hat meist einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto — und weiß es nicht. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet Kreditinstitute zum Vertragsschluss; es steht nicht in ihrem Ermessen. Der Anspruch erfasst ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete.
Der Anspruch im Überblick
- Rechtsgrundlage
- § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG).
- Anspruchsberechtigt
- Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union — einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchender.
- Ebenfalls erfasst
- Geduldete, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
- Pflicht des Instituts
- Verpflichtend, nicht freiwillig — für jedes Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet.
- Frist
- Das Vertragsangebot ist unverzüglich zu unterbreiten, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des vollständigen Antrags.
- Nachweis des Antrags
- Das Institut muss den Eingang des Antrags bestätigen und Ihnen eine Kopie des Antrags aushändigen.
Warum diese Vorschrift so wichtig ist
Ein Konto ist in Deutschland kein Komfort: Ohne Konto lassen sich weder Gehalt empfangen noch Miete zahlen, weder ein Versicherungs- noch ein Mobilfunkvertrag abschließen. Viele werden dennoch am Schalter mündlich abgewiesen — mit Verweis auf fehlende Unterlagen oder einen ungeklärten Aufenthaltsstatus — und gehen in dem Glauben, die Sache sei erledigt.
Eine mündliche Ablehnung ist keine Entscheidung. Das Gesetz gibt Ihnen einen ausdrücklichen Anspruch und bindet das Institut an ein schriftliches Verfahren mit fester Frist.
Das Vorgehen Schritt für Schritt
- Das Basiskonto ausdrücklich benennenFragen Sie nicht allgemein nach «einem Konto». Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie ein Basiskonto nach dem ZKG beantragen. Institute bearbeiten diesen Antrag in einem anderen Verfahren als ein gewöhnliches Konto.
- Den Antrag schriftlich stellenVerlangen Sie das offizielle Antragsformular; ein Gespräch am Schalter genügt nicht. Erst der schriftliche Antrag setzt die gesetzliche Frist in Gang.
- Kopie und Eingangsbestätigung aufbewahrenDas Gesetz verpflichtet das Institut, Ihnen eine Kopie des Antrags auszuhändigen und den Eingang zu bestätigen. Diese beiden Unterlagen sind Ihr Nachweis, wenn das Institut die Frist versäumt oder ablehnt.
- Zehn Geschäftstage zählenGeschäftstage umfassen weder Wochenenden noch gesetzliche Feiertage. Verstreicht die Frist ohne Vertragsangebot, liegt eine Verzögerung vor, auf die Sie sich berufen können.
- Bei Ablehnung auf Schriftform bestehenNur eine schriftliche Ablehnung lässt sich bei der Aufsichtsbehörde oder gerichtlich angreifen. Eine mündliche Absage hinterlässt nichts, wogegen sich vorgehen ließe.
Was diese Seite nicht sagt: § 31 regelt den Anspruch auf das Konto und die Frist. Die zulässigen Ablehnungsgründe, die Entgelte und die Frage, ob das Konto ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird, richten sich nach anderen Vorschriften desselben Gesetzes und nach dem Vertrag. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Basiskonto kostenfrei ist oder einen Dispositionskredit enthält.
Amtliche Quelle
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Halten Sie eine Ablehnung für unberechtigt, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder an eine fachkundige Rechtsanwältin oder einen fachkundigen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Was tue ich, wenn die Bank die Kontoeröffnung ablehnt?
Eine mündliche Ablehnung ist keine Entscheidung. § 31 ZKG verpflichtet Institute zum Vertragsschluss. Stellen Sie den Basiskonto-Antrag schriftlich und verlangen Sie im Ablehnungsfall eine schriftliche Ablehnung — nur diese lässt sich bei der Aufsichtsbehörde oder gerichtlich angreifen.
Können Asylsuchende oder Geduldete ein Konto eröffnen?
Ja. Der Anspruch erfasst jede Verbraucherin und jeden Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchender, sowie Geduldete, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Wie lange hat die Bank Zeit zu antworten?
Das Vertragsangebot ist unverzüglich zu unterbreiten, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des vollständigen Antrags. Geschäftstage umfassen weder Wochenenden noch Feiertage.
Wie beantrage ich das Basiskonto richtig?
Nicht allgemein nach «einem Konto» fragen, sondern ausdrücklich ein Basiskonto nach dem ZKG beantragen und das offizielle Formular verlangen. Der schriftliche Antrag setzt die Frist in Gang, und das Institut muss Ihnen eine Kopie aushändigen und den Eingang bestätigen.
Ist das Basiskonto kostenfrei?
§ 31 regelt nur den Anspruch und die Frist. Entgelte, zulässige Ablehnungsgründe und die Führung auf Guthabenbasis richten sich nach anderen Vorschriften und nach dem Vertrag. Gehen Sie weder von Kostenfreiheit noch von einem Dispositionskredit aus.
Muss jede Bank ein Basiskonto anbieten?
Die Pflicht trifft jedes Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, und sie ist verpflichtend, nicht freiwillig.