Deutsche Botschaft Manama: neun Staaten an einem Schalter und der Antragsweg

Zuletzt anhand der amtlichen Quelle geprüft: 29. August 2026

Eine Tatsache ändert in Bahrain die gesamte Planung: Die Deutsche Botschaft Manama erteilt Schengen-Visa nicht nur für Deutschland, sondern für neun Staaten — Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Finnland, Schweden, Island und Slowenien. Alle Anträge werden im Zentrum von VFS Global gestellt, nicht in der Botschaft. Und ein zweiter Punkt, der eine vergebliche Fahrt erspart: Der Pass verbleibt bis zum Abschluss des Verfahrens beim Visumreferat.

Angaben zur Botschaft

Amtliche Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland — Manama.
Leitung
Botschafter Henning Simon.
Anschrift
Salmaniya Avenue, Road 322, Block 327, Gebäude 39 — Manama.
Postanschrift
P.O. Box 10306 — Manama, Königreich Bahrain.
Telefon
+973 17745277
Fax
+973 17714314
Notfälle außerhalb der Dienstzeiten
+973 39458537
Sprachen
Arabisch, Deutsch und Englisch.
Amtsbezirk
Königreich Bahrain — die Botschaft Manama ist dort die für die Visumerteilung zuständige Stelle.

Das Visumantragszentrum (VFS Global)

Betreiber
VFS Global — die Deutsche Botschaft hat das Zentrum in Manama eröffnet; jede antragstellende Person reicht dort ein.
Standort
Diplomatic Commercial Tower — 18. Etage, Manama.
Callcenter
+973 17516545
E-Mail
info.germanybh@vfshelpline.com
Hinweis
Die Botschaft bittet, Einladungen und Antragsunterlagen nicht an sie zu senden — sämtliche Unterlagen gehen an den externen Dienstleister.

Neun Staaten an einem Schalter: was das praktisch bedeutet

Die Seite der Botschaft hält ausdrücklich fest, dass sie Schengen-Visa für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Finnland, Schweden, Island und Slowenien erteilt. Wer in Bahrain lebt und die Niederlande oder Schweden besuchen möchte, hat damit praktisch die deutsche Vertretung als Ziel, statt nach einer Vertretung des jeweiligen Staates in Manama zu suchen.

Das heißt nicht, dass Deutschland für jede Reise ein Visum erteilt. Maßgeblich bleibt, dass die deutsche Vertretung zuständig ist, wenn Deutschland das Hauptreiseziel ist — oder, im Vertretungsfall, der vertretene Staat. Klären Sie das Hauptreiseziel vor der Terminbuchung.

Die Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Die Visumart bestimmenEin Aufenthalt bis neunzig Tage zu Besuch, Tourismus, Geschäft oder Behandlung: Schengen-Visum. Ein Aufenthalt über drei Monate zu Studium, Arbeit oder Familiennachzug: nationales Visum. Im Zweifel hilft der amtliche Visa-Navigator vor jeder Buchung.
  2. Den Zeitpunkt richtig wählen: nicht zu früh und nicht zu spätDie Seite der Botschaft nennt ein klares Fenster für Schengen-Anträge: frühestens sechs Monate vor der Reise und spätestens fünfzehn Kalendertage davor. Außerhalb dieses Fensters wird der Antrag nicht angenommen.
  3. Den Antrag über VIDEX elektronisch vorbereitenDie Botschaft empfiehlt, den Antrag online zu erstellen und auszudrucken, damit der Barcode beim Termin des Dienstleisters elektronisch eingelesen werden kann; das verkürze die Bearbeitungszeit erheblich.
  4. Den Termin bei VFS Global buchenBuchungswünsche und Rückfragen gehen an das Callcenter oder die E-Mail-Adresse des Zentrums. Einen Parallelweg über die Botschaft gibt es für Schengen-Anträge nicht.
  5. Wissen, dass der Pass bei der Botschaft bleibtZur zügigen Bearbeitung verbleibt der Pass bis zum Abschluss beim Visumreferat und wird am Ende zurückgegeben. Wird er vorher benötigt, bleibt nur die Rücknahme des Antrags und eine spätere Antragstellung. Planen Sie während der Bearbeitung keine andere Reise.
  6. Eine Ausnahme: fliegendes PersonalFür Kabinenpersonal und Pilotinnen und Piloten gilt eine Ausnahme: Der Pass wird binnen bis zu drei Werktagen über VFS zurückgegeben, und die antragstellende Person muss ihn unaufgefordert über VFS zurückreichen, falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Botschaft weist darauf hin, dass dies die Bearbeitung verlängern kann.
  7. Das Tagesguthaben mit dem Schengen-Rechner prüfenEin Schengen-Visum erlaubt höchstens neunzig Tage je hundertachtzig Tage. Der amtliche Rechner ermittelt den Rest vor der nächsten Reiseplanung — eine Überschreitung ist ein Problem an der Grenze, nicht im Konsulat.

Das Remonstrationsverfahren ist abgeschafft — das ändert das Vorgehen nach einer Ablehnung

Das Auswärtige Amt hat das Remonstrationsverfahren gegen Visumablehnungen weltweit zum 1. Juli 2025 abgeschafft. Wird Ihr Antrag danach abgelehnt, senden Sie keine Remonstration an die Auslandsvertretung — sie wird nicht bearbeitet. Der verbleibende Rechtsweg ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, auf Deutsch und mit Gerichtskosten verbunden. Offen bleibt immer: ein neuer Visumantrag. Deshalb zählt ein von Anfang an vollständiger Antrag heute mehr als je zuvor.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung, ist keine Rechtsberatung und keine amtliche Seite der Auslandsvertretung. Visumentscheidungen werden im Einzelfall geprüft; die Angaben stammen von der amtlichen Website zum oben genannten Prüfdatum.

Häufige Fragen

Wo befindet sich die Deutsche Botschaft in Bahrain?

An der Salmaniya Avenue, Road 322, Block 327, Gebäude 39 in Manama, Postanschrift P.O. Box 10306. Visumanträge werden jedoch im VFS-Zentrum im Diplomatic Commercial Tower, 18. Etage, gestellt — einer anderen Anschrift.

Erteilt die Botschaft Manama Visa für andere Staaten?

Ja. Ihre Seite nennt Schengen-Visa für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Finnland, Schweden, Island und Slowenien. Maßgeblich bleibt die Regel des Hauptreiseziels.

Wann stelle ich einen Schengen-Antrag aus Bahrain?

Im Fenster der Botschaft: frühestens sechs Monate vor der Reise und spätestens fünfzehn Kalendertage davor. Außerhalb wird der Antrag nicht angenommen.

Bekomme ich meinen Pass während der Bearbeitung zurück?

Nein. Er verbleibt bis zum Abschluss beim Visumreferat; vorzeitig nur durch Rücknahme des Antrags und spätere Neuantragstellung. Einzige Ausnahme ist fliegendes Personal, dessen Pass binnen drei Werktagen über VFS zurückgegeben wird.

Was tue ich bei einer Ablehnung?

Die Remonstration entfällt: Das Auswärtige Amt hat sie weltweit zum 1. Juli 2025 abgeschafft, und die Botschaft bearbeitet keine. Der Rechtsweg ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, auf Deutsch und mit Gerichtskosten; ein neuer Antrag bleibt jederzeit möglich.

Soll ich Unterlagen an die Botschaft senden?

Nein. Die Botschaft bittet, Einladungen und Antragsunterlagen nicht an sie zu senden, da alle Unterlagen beim Termin dem externen Dienstleister vorgelegt werden.

Wie erreiche ich das Visumzentrum in Manama?

Über das Callcenter unter +973 17516545 oder per E-Mail an info.germanybh@vfshelpline.com — der vorgesehene Weg für Terminwünsche und Rückfragen.