Deutsche Botschaft Kuwait: zwei Gebäude, Visumreferat Salmiya und Jemen

Zuletzt anhand der amtlichen Quelle geprüft: 29. August 2026

Einen ganzen Tag kostet in Kuwait der Gang zum Botschaftsgebäude für einen Visumantrag: Die Botschaft liegt im Al Hamra Tower in Sharq, das Visum- und Konsularreferat dagegen im Symphony Tower 2 in Salmiya — zwei verschiedene Gebäude in zwei verschiedenen Stadtteilen. Und eine zweite Tatsache, die kaum jemand notiert: Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Jemen hat, kann bei der Deutschen Botschaft Kuwait ein nationales Visum beantragen.

Angaben zur Botschaft

Amtliche Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland — Kuwait.
Anschrift der Botschaft
Al Hamra Tower, 40. Etage, Al Shuhada Street, Sharq, 13009 Kuwait.
Anschrift des Visum- und Konsularreferats
Salem Al Mubarak Street, Symphony Tower 2, Block 2, 7. Etage — Salmiya.
Postanschrift
P.O. Box 805 Safat, 13009 Kuwait.
Telefon Botschaft
+965 2205 8955 — Fax +965 2205 8966.
Telefon Visumreferat
+965 9605 4084 — ⚠️ nur ein Dreistundenfenster: Sonntag bis Donnerstag 08:00 – 11:00 Uhr.
Konsularische Notfälle
+965 9904 8660 — nur für deutsche Staatsangehörige in dringenden konsularischen Notfällen (keine Visumfragen): sonntags bis donnerstags außerhalb der Dienstzeiten bis 22:00 Uhr, am Wochenende von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Amtsbezirk
Staat Kuwait — zusätzlich werden Anträge auf nationale Visa von im Jemen lebenden Personen entgegengenommen.
⚠️ Ein Widerspruch auf der Website
Die Lebenslaufseite nennt Dr. Dirk Rotenberg als Leiter der Vertretung seit dem 1. Juli 2026, während das Feld «Leitung» auf der Anschriftenseite noch einen früheren Namen führt. Beide Angaben sind amtlich; die Lebenslaufseite ist die neuere.

Zwei Wege: VFS für Schengen, das Visumreferat direkt für nationale Visa

VFS Global betreibt das Schengen-Antragszentrum der Botschaft; Anträge für kurze Aufenthalte gehen dorthin. Nationale Visa werden dagegen unmittelbar im Visumreferat der Botschaft eingereicht — so die amtliche Seite ausdrücklich — oder elektronisch über das Konsularportal begonnen.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt: Die Botschaft bearbeitet Anträge kuwaitischer Staatsangehöriger und gewöhnlich in Kuwait lebender Personen; stellt sich heraus, dass der gewöhnliche Aufenthalt außerhalb Kuwaits liegt, wird der Antrag hier nicht bearbeitet — mit Ausnahme der im Jemen lebenden Personen auf dem Weg des nationalen Visums.

Die Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Visumart und gewöhnlichen Aufenthalt bestimmenBis neunzig Tage: Schengen über das VFS-Zentrum. Über neunzig Tage zu Studium, Arbeit oder Familiennachzug: nationales Visum unmittelbar im Visumreferat. Und vergewissern Sie sich, dass Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Kuwait liegt — oder im Jemen beim nationalen Visum.
  2. Die richtige Anschrift ansteuernDas Visum- und Konsularreferat liegt in Salmiya im Symphony Tower 2, nicht im Al Hamra Tower. Das falsche Gebäude kostet einen ganzen Tag.
  3. Beim nationalen Visum möglichst online beginnenDie amtliche Seite bietet neben dem Papierweg einen Onlineweg für das nationale Visum. Beginnen Sie dort, das verringert formale Fehler, die einen ganzen Termin kosten.
  4. Eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitbringen, wenn Sie weder Arabisch noch Englisch oder Hindi sprechenEine ausdrücklich genannte und selten notierte Voraussetzung: Wer keine dieser drei Sprachen spricht, muss zum Visumtermin eine dolmetschende Person mitbringen.
  5. Vor dem Termin keine Unterlagen per E-Mail sendenDie Botschaft bittet, dem Visumreferat keine Unterlagen unaufgefordert zu senden — sie werden nicht gespeichert und können später nicht zugeordnet werden. Bringen Sie die vollständigen Unterlagen mit.
  6. Im richtigen Zeitfenster anrufenDie eigene Leitung des Visumreferats ist sonntags bis donnerstags nur zwischen acht und elf Uhr besetzt. Für schriftliche Anfragen nutzen Sie das amtliche Kontaktformular statt direkter E-Mails.
  7. Bei kuwaitischem Diplomaten- oder Sonderpass zuerst prüfenInhaberinnen und Inhaber des kuwaitischen Diplomatenpasses (rot) und Sonderpasses (grün) können ohne vorheriges Visum nach Deutschland reisen, sofern der Pass biometrisch mit elektronischem Chip ist und der Aufenthalt neunzig Tage je Halbjahr nicht überschreitet.

Zwei Änderungen, die viele betreffen — beide auf der Seite der Botschaft angekündigt:

1) In Syrien lebende Personen: Seit dem 1. Juni 2026 können Antragstellende mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien Schengen- oder nationale Visa nur noch bei den Visumreferaten der deutschen Botschaften in Amman und Beirut sowie beim Generalkonsulat Erbil beantragen. Bis zum 31. Mai 2026 zugeteilte oder gebuchte Termine bleiben gültig; wer sich danach registriert hat, muss sich erneut registrieren. Registrierungen werden nicht zwischen Vertretungen übertragen. Wer seit mindestens sechs Monaten außerhalb Syriens lebt und dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, beantragt im Aufenthaltsstaat.

2) Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten: Die Seite der Botschaft trägt einen Hinweis mit der Überschrift «Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten». Wer davon betroffen ist, sollte sich nicht auf ältere Informationen stützen — lesen Sie den amtlichen Hinweis und lassen Sie sich Ihre Lage schriftlich bestätigen.

Das Remonstrationsverfahren ist abgeschafft — das ändert das Vorgehen nach einer Ablehnung

Das Auswärtige Amt hat das Remonstrationsverfahren gegen Visumablehnungen weltweit zum 1. Juli 2025 abgeschafft. Wird Ihr Antrag danach abgelehnt, senden Sie keine Remonstration an die Auslandsvertretung — sie wird nicht bearbeitet. Der verbleibende Rechtsweg ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, auf Deutsch und mit Gerichtskosten verbunden. Offen bleibt immer: ein neuer Visumantrag. Deshalb zählt ein von Anfang an vollständiger Antrag heute mehr als je zuvor.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung, ist keine Rechtsberatung und keine amtliche Seite der Auslandsvertretung. Visumentscheidungen werden im Einzelfall geprüft; die Angaben stammen von der amtlichen Website zum oben genannten Prüfdatum.

Häufige Fragen

Wo befindet sich die Deutsche Botschaft in Kuwait?

Die Botschaft liegt im Al Hamra Tower in der 40. Etage, Al Shuhada Street, Sharq. Das Visum- und Konsularreferat liegt jedoch an einer ganz anderen Anschrift: Salem Al Mubarak Street, Symphony Tower 2, Block 2, 7. Etage in Salmiya.

Wie stelle ich in Kuwait einen Visumantrag?

Schengen-Anträge gehen an das von VFS Global betriebene Antragszentrum. Das nationale Visum wird unmittelbar im Visumreferat der Botschaft eingereicht oder elektronisch über das Konsularportal begonnen.

Können im Jemen lebende Personen in Kuwait beantragen?

Ja, auf dem Weg des nationalen Visums: Die amtliche Seite hält fest, dass Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Jemen bei der Deutschen Botschaft Kuwait ein nationales Visum beantragen können. Lassen Sie sich die Zuständigkeit schriftlich bestätigen.

Brauche ich beim Visumtermin eine dolmetschende Person?

Ja, wenn Sie weder Arabisch noch Englisch oder Hindi sprechen — die Botschaft bittet in diesem Fall ausdrücklich darum.

Brauchen Inhaber kuwaitischer Diplomatenpässe ein Visum?

Inhaberinnen und Inhaber des roten Diplomaten- und des grünen Sonderpasses können ohne vorheriges Visum nach Deutschland reisen, sofern der Pass biometrisch mit elektronischem Chip ist und der Aufenthalt neunzig Tage je Halbjahr nicht überschreitet.

Ich lebe in Syrien — wo beantrage ich?

Seit dem 1. Juni 2026 werden Anträge aus Syrien nur bei den Visumreferaten in Amman und Beirut sowie beim Generalkonsulat Erbil entgegengenommen. Bis zum 31. Mai 2026 gebuchte Termine bleiben gültig; Registrierungen werden nicht übertragen.

Wann ist das Visumreferat telefonisch erreichbar?

Unter +965 9605 4084 sonntags bis donnerstags nur zwischen acht und elf Uhr. Schriftliche Anfragen laufen über das amtliche Kontaktformular.