Zuletzt anhand der amtlichen Quellen geprüft: 29. August 2026
Das meiste zum Elterngeld beginnt bei der falschen Zahl. 67 % gelten nicht für alle: Unter 1.000 Euro Vorgeburtseinkommen steigt der Satz bis auf 100 %, über 1.200 Euro sinkt er auf bis zu 65 %. Und es gibt einen Sockel von 300 Euro — auch ohne jedes Vorgeburtseinkommen.
Die Zahlen im Gesetzeswortlaut
- Grundsatz
- 67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt.
- Höchstbetrag
- 1.800 Euro monatlich für volle Lebensmonate ohne Erwerbseinkommen.
- Anhebung
- Einkommen unter 1.000 Euro ⇒ 0,1 Punkte je 2 Euro mehr, bis 100 %.
- Absenkung
- Einkommen über 1.200 Euro ⇒ 0,1 Punkte je 2 Euro weniger, bis 65 %.
- Mindestbetrag
- 300 Euro — auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt.
- Deckel beim Unterschiedsbetrag
- Vorgeburtseinkommen höchstens 2.770 Euro.
Den eigenen Satz berechnen
Die Formel des § 2 lässt sich auf Papier rechnen — maßgeblich ist das durchschnittliche monatliche Erwerbseinkommen vor der Geburt nach Steuern und Sozialabgaben:
- 1.000 bis 1.200 Euro ⇒ 67 % unverändert.
- Unter 1.000 ⇒ Differenz zu 1.000 durch 2, mal 0,1, plus 67. Beispiel 600 Euro ⇒ 400 ⇒ 200 ⇒ 20 Punkte ⇒ 87 %.
- Über 1.200 ⇒ Überschreitung durch 2, mal 0,1, minus 67 — nie unter 65 %.
Die Asymmetrie ist bemerkenswert: nach oben 33 Punkte, nach unten nur zwei. Die Begrenzung bei höheren Einkommen leistet der Höchstbetrag von 1.800 Euro.
Ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt bleibt der Mindestbetrag von 300 Euro.
Die Monate: zwölf plus zwei
Die Eltern haben gemeinsam zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Zwei weitere Partnermonate kommen hinzu, wenn das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert ist.
- Ein Elternteil allein kann nicht alle vierzehn nehmen — höchstens zwölf Monatsbeträge zuzüglich Partnerschaftsbonus.
- Ein einzelner Monat begründet keinen Anspruch — erforderlich sind mindestens zwei Lebensmonate.
Statt eines Monats Basiselterngeld sind jeweils zwei Monate Elterngeld Plus möglich: Basis bis zum 14., Plus bis zum 32. Lebensmonat, sofern ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Monaten bezogen.
Bei angenommenen Kindern ist der Bezug ab Aufnahme bis zur Vollendung des achten Lebensjahres möglich.
Frühgeburt verlängert den Bezug
Wird das Kind vor dem voraussichtlichen Termin geboren, erhöht sich die Zahl der Monatsbeträge Basiselterngeld:
- mindestens sechs Wochen früher ⇒ 13 Monatsbeträge,
- mindestens acht Wochen ⇒ 14,
- mindestens zwölf Wochen ⇒ 15,
- mindestens 16 Wochen ⇒ 16.
Maßgeblich ist der voraussichtliche Entbindungstag laut ärztlichem Zeugnis oder dem einer Hebamme — dieses Dokument entscheidet über zusätzliche Monate.
Entsprechend steigt auch die Obergrenze je Elternteil und der Bezugszeitraum (bei sechs Wochen etwa bis zum 15. Lebensmonat).
Vor dem Antrag
- Die vier Voraussetzungen prüfenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, Haushaltsgemeinschaft, eigene Betreuung und Erziehung, keine oder keine volle Erwerbstätigkeit.
- Den eigenen Satz rechnen67 % ist der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis.
- Die Monate vorher aufteilenDie Partnermonate setzen die Minderung bei einem Elternteil voraus; ein einzelner Monat begründet keinen Anspruch.
- Bei Frühgeburt das Zeugnis beilegenEs entscheidet über 13 bis 16 Monatsbeträge.
- Basis und Plus vergleichenEin Basismonat wird zu zwei Plus-Monaten.
- Bei Teilzeit den Unterschiedsbetrag verstehenVorgeburtseinkommen höchstens 2.770 Euro.
⚠️ Mehrlingsgeburten: Es besteht ausdrücklich nur ein Anspruch auf Elterngeld — der Betrag vervielfacht sich nicht.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Jede Entscheidung ergeht nach Prüfung des Einzelfalls, und die Beträge richten sich nach jährlich fortgeschriebenen Verordnungen — lesen Sie Ihren Bescheid und ziehen Sie eine Sozialberatungsstelle oder eine im Sozialrecht spezialisierte Kanzlei hinzu.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld?
67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro monatlich; unter 1.000 Euro steigt der Satz bis 100 %, über 1.200 Euro sinkt er bis 65 %.
Und ohne Einkommen vor der Geburt?
Es wird mindestens der Sockelbetrag von 300 Euro gezahlt — ausdrücklich auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen.
Für wie viele Monate?
Gemeinsam zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld, zuzüglich zweier Partnermonate bei Einkommensminderung eines Elternteils.
Kann ein Elternteil alles nehmen?
Nein — höchstens zwölf Monatsbeträge zuzüglich Partnerschaftsbonus; ein einzelner Monat begründet keinen Anspruch.
Frühgeburt — ändert sich etwas?
Ja: 13, 14, 15 oder 16 Monatsbeträge je nachdem, ob sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen vor dem Termin geboren wurde.
Basis oder Plus?
Basis bis zum 14., Plus bis zum 32. Lebensmonat; ein Basismonat entspricht zwei Plus-Monaten.
Zwillinge — verdoppelt sich das Elterngeld?
Nein, bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch.