Zuletzt anhand der amtlichen Quelle geprüft: 29. August 2026
Wer in Syrien lebt und die Deutsche Botschaft Damaskus für einen Visumantrag sucht, erhält eine kurze Antwort: Dort wird der Antrag nicht gestellt. Das Auswärtige Amt hält fest, dass die Antragstellung nunmehr auf drei andere Vertretungen beschränkt ist — diese Seite erklärt, welche für Sie gilt und was bei einer alten Registrierung zu tun ist.
Die amtliche Lage in Kürze
- Aktueller Status
- Die Deutsche Botschaft Damaskus gilt amtlich als nur eingeschränkt arbeitsfähig und wird von der Vertretung im Libanon in Rechts- und Konsularangelegenheiten unterstützt.
- Datum der Änderung
- Mit Wirkung vom 1. Juni 2026.
- Wo Anträge gestellt werden
- Bei den Visumreferaten in Amman oder Beirut oder beim Generalkonsulat Erbil.
- Was die Änderung erfasst
- Schengen-Visa (etwa zu Besuchszwecken) und Visa für längerfristige Aufenthalte.
- Bestehende Termine
- Vor dem 31. Mai 2026 zugeteilte oder gebuchte Termine bleiben bei der nicht mehr zuständigen Vertretung bestehen.
- Offene Registrierungen
- Wer sich danach ohne persönlichen Termin registriert hat, muss sich in Amman, Beirut oder Erbil erneut registrieren.
- Terminübertragung
- Nicht möglich — weder Registrierungen noch Termine werden zwischen Vertretungen übertragen.
Was bei einer alten Registrierung zu tun ist
Dieser Punkt verwirrt am meisten; der amtliche Text unterscheidet zwei Fälle klar.
Fall eins — ein vor dem 31. Mai 2026 zugeteilter oder gebuchter Termin: Der Termin bleibt bei der Vertretung bestehen, die für die Bearbeitung nicht mehr zuständig ist. Er verfällt also nicht.
Fall zwei — eine Registrierung nach diesem Datum ohne festgelegten persönlichen Termin: Hier ist eine erneute Registrierung beim Visumreferat in Amman, Beirut oder Erbil erforderlich, je nach Visumkategorie, um einen Termin zu buchen oder über das Konsularportal einzureichen.
In beiden Fällen gilt dieselbe harte Regel: Registrierungen und Termine werden nicht von einer Vertretung auf eine andere übertragen. Warten Sie nicht auf eine Übertragung, die nicht stattfindet.
Syrische Staatsangehörige mit Aufenthalt außerhalb Syriens
Hier gilt eine andere Regel. Wer seit mindestens sechs Monaten außerhalb Syriens lebt und dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, muss den Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Aufenthaltsstaat stellen — nicht in Damaskus und nicht bei den drei genannten Vertretungen.
Das Vorgehen Schritt für Schritt
- Den tatsächlichen Aufenthalt bestimmenGewöhnlicher Aufenthalt in Syrien oder seit mindestens sechs Monaten im Ausland mit gültigem Aufenthaltstitel. Diese eine Tatsache entscheidet über die Zuständigkeit.
- Zwischen Amman, Beirut und Erbil wählenBei gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien sind dies die drei amtlichen Möglichkeiten. Das Visumreferat Beirut liegt in Rabieh und ist speziell für syrische Antragstellende zuständig.
- Das Datum der bestehenden Registrierung prüfenVor dem 31. Mai 2026 zugeteilte Termine bleiben bestehen; danach ist eine erneute Registrierung bei der zuständigen Vertretung erforderlich.
- Keine Übertragung erwartenRegistrierungen und Termine werden nicht zwischen Vertretungen verschoben. Registrieren Sie sich dort neu, wo die Zuständigkeit liegt.
- Die Zuständigkeit vor jeder Zahlung schriftlich bestätigen lassenSiehe den Widerspruchshinweis unten. Eine schriftliche Bestätigung ist erheblich günstiger als eine Reise zu einer letztlich unzuständigen Vertretung.
Ein Widerspruch zwischen zwei amtlichen Quellen — bitte vor Buchung oder Zahlung lesen. Die Seite der Deutschen Botschaft Damaskus beschränkt die Antragstellung für in Syrien lebende Personen zum 1. Juni 2026 auf Amman, Beirut und Erbil. Die Seite der Deutschen Botschaft Kairo hält dagegen fest, sie sei «derzeit auch» für Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien, Libyen, Jemen und dem Sudan zuständig — mit ausdrücklicher Ausnahme für Familiennachzug und vorübergehenden Schutz.
Wir gewichten die Quellen nicht, denn beide sind amtlich, und eine kann neuer sein oder andere Kategorien betreffen. Wenden Sie sich an die Vertretung, bei der Sie beantragen wollen, und lassen Sie sich deren Zuständigkeit für Ihren Fall schriftlich bestätigen, bevor Sie Gebühren zahlen oder Reisen buchen.
Das Remonstrationsverfahren ist abgeschafft — das ändert das Vorgehen nach einer Ablehnung
Das Auswärtige Amt hat das Remonstrationsverfahren gegen Visumablehnungen weltweit zum 1. Juli 2025 abgeschafft. Wird Ihr Antrag danach abgelehnt, senden Sie keine Remonstration an die Auslandsvertretung — sie wird nicht bearbeitet. Der verbleibende Rechtsweg ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, auf Deutsch und mit Gerichtskosten verbunden. Offen bleibt immer: ein neuer Visumantrag. Deshalb zählt ein von Anfang an vollständiger Antrag heute mehr als je zuvor.
Amtliche Quellen
Amtlicher Hinweis — Deutsche Botschaft Damaskus · Amtsbezirk der Botschaft Kairo · Visumreferat — Botschaft Amman
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung, ist keine Rechtsberatung und keine amtliche Seite der Auslandsvertretung. Visumentscheidungen werden im Einzelfall geprüft; die Angaben stammen von der amtlichen Website zum oben genannten Prüfdatum.
Häufige Fragen
Ist die Deutsche Botschaft Damaskus geöffnet?
Sie gilt amtlich als nur eingeschränkt arbeitsfähig und wird von der deutschen Vertretung im Libanon in Rechts- und Konsularangelegenheiten unterstützt. Seit dem 1. Juni 2026 werden dort keine Schengen- und Langzeitvisumanträge von in Syrien lebenden Personen mehr gestellt.
Wo stellen syrische Staatsangehörige den Visumantrag?
Bei den Visumreferaten der deutschen Botschaften in Amman oder Beirut oder beim Generalkonsulat Erbil. Das Visumreferat Beirut liegt in Rabieh und ist speziell für syrische Antragstellende zuständig.
Verfällt mein alter Termin in Damaskus?
Ein vor dem 31. Mai 2026 zugeteilter oder gebuchter Termin bleibt bei der nicht mehr zuständigen Vertretung bestehen. Wer sich danach ohne persönlichen Termin registriert hat, muss sich in Amman, Beirut oder Erbil erneut registrieren.
Kann mein Termin auf eine andere Vertretung übertragen werden?
Nein. Die amtliche Quelle hält ausdrücklich fest, dass Registrierungen und Termine nicht zwischen Vertretungen übertragen werden. Registrieren Sie sich bei der zuständigen Vertretung neu.
Ich bin syrischer Staatsangehöriger und lebe in einem Drittstaat — wo beantrage ich?
Wer seit mindestens sechs Monaten außerhalb Syriens lebt und dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, beantragt bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Aufenthaltsstaat, nicht in Damaskus und nicht bei den drei Vertretungen.
Welche Visumarten erfasst die Änderung?
Schengen-Visa, etwa zu Besuchszwecken, und Visa für längerfristige Aufenthalte. Beide fallen unter die Beschränkung auf Amman, Beirut und Erbil.